Full text: Die Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.

426 Anhang. Revidiertes Staatsschuldenstatut. 
zunehmen. Die Tilgung findet entweder durch Rückkauf oder 
durch Kündigung oder teils durch Rückkauf, teils durch Kündigung 
statt. Eine Verrechnung auf verwilligte Anlehen ist einer Tilgung 
gleich zu achten. Die Tilgung auf dem Wege der Verlosung ein— 
zelner Schuldverschreibungen ist für künftige Anlehen ausge— 
schlossen. 
Die erforderlichen Beträge sind durch den Hauptfinanzetat 
unter Einrechnung der für eine vertragsmäßige Tilgung von 
Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Soweit 
die vertragsmäßigen Tilgungsbeträge den in Abs. 1 bestimmten 
Tilgungsbetrag übersteigen, bleibt es bei den vertragsmäßigen 
Tilgungsbeträgen. 
Art. 2. 
Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Ueberschuß des 
Staatshaushalts, so sind im folgenden Rechnungsjahr neben der 
nach Art. 1 erfolgenden Tilgung zwei Fünftel des Ueberschusses 
zur Schuldentilgung beziehungsweise Verrechnung auf verwilligte 
Anlehen zu verwenden. 
Art. 4. 
Besondere Anweisung der Zinsen= und Tilgungsfonds. 
Für den Zinsen--Zahlungsfonds sowohl, als für den Kapital- 
tilgungsfonds (Art. 2 und 3) werden der Staatsschuldenzahlungs- 
kasse vor dem Anfang jedes Etatsjahres solche Staatseinkünfte, 
auf deren Erhebung mit Sicherheit gerechnet werden kann, zum 
unmittelbaren Bezuge in erschöpfenden Summen durch gemein- 
schaftliche Uebereinkunft angewiesen werden. 
Die Einbringer dieser Gefälle sind dann dafür verantwort- 
lich, daß sie die der Schuldenzahlungskasse angewiesenen Gelder 
unter keinem Vorwande an eine andere, als die Schuldenzahlungs- 
kasse, oder auf eine von derselben im gesetzlichen Wege ausgestellte 
Anweisung verabfolgen. 
Sollten die angewiesenen Einnahmen die angenommene Größe 
zusammen nicht erreichen, so wird der jährliche Minderbetrag 
jedesmal von der Staatshauptkasse aus dem allgemeinen Reserve- 
fonds zugelegt; dagegen kommt, wenn dieselben jene Größe über- 
steigen, der Mehrbetrag der Staatskasse zu, indem derselbe an
	        
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