494 Anhang. Geschäftsordnung der Zweiten Kammer.
Versammlung über den Vorzug der einen Reihe der Abweichungen
vom Hauptantrag vor der andern. Wird beantragt, den Haupt-
antrag mit einem Zusatz verbunden anzunehmen, so kommt auch
ein solcher Verbesserungsantrag noch vor dem Hauptantrag an die
Reihe, wobei der angegebene Grundsatz der weiteren Entfernung
gleichfalls festzuhalten ist.
Sind alle Anträge bis zum Hauptantrage verworfen, so wird
über diesen abgestimmt.
Als Hauptantrag ist der Majoritätsantrag der Kommission,
und in Ermanglung eines Kommissionsantrags die Vorlage der
Regierung beziehungsweise der Antrag des Antragstellers zu be-
trachten.
8 79.
Wenn ein Antrag aus mehreren Teilen besteht, welche mög-
licherweise eine Trennung zulassen, so steht es dem Antragsteller
frei, entweder die einzelnen Teile des Antrags für sich zur Ab-
stimmung zu bringen, oder den Antrag als ein unzertrennliches
Ganzes behandeln zu lassen.
8 80.
Nachdem die Abstimmung über einen Antrag begonnen hat,
erhält niemand mehr das Wort, bis die Abstimmung über die
Haupt= und die Nebenanträge vollendet ist.
§#81.
Die Abstimmung erfolgt in der Regel mittelst Namensauf-
rufs. In allen wichtigeren, überhaupt in allen Fällen, in welchen
von einem Mitgliede diese Abstimmungsweise begehrt wird, ist
dieselbe anzuwenden, vorausgesetzt, daß dieses Begehren von neun
Mitgliedern unterstützt wird.
8 82.
In minder wichtigen Fällen geschieht die Abstimmung durch
Aufstehen und Sitzenbleiben. Das Ergebnis derselben verkündigt
der Präsident nach vorgängiger Rücksprache mit den in seiner
Nähe befindlichen Mitgliedern des Gesamtvorstandes.
8 83.
Wenn zu einzelnen Artikeln des Entwurfs oder Nummern