Anhang. Reichsverfassung. 523
Nach dem 31. Dez. 1871 müssen diese Beiträge von den
einzelnen Staaten des Bundes zur Reichskasse fortgezahlt werden.
Zur Berechnung derselben wird die im Art. 60 interimistisch fest-
gestellte Friedens-Präsenzstärke so lange festgehalten, bis sie durch
ein Reichsgesetz abgeändert ist.
Die Verausgabung dieser Summe für das gesamte Reichs—
heer und dessen Einrichtungen wird durch das Etatsgesetz festgestellt.
Bei der Feststellung des Militär-Ausgabe-Etats wird die auf
Grundlage dieser Verfassung gesetzlich feststehende Organisation
des Reichsheeres zugrunde gelegt.
Art. 63.
Die gesamte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches
Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle
des Kaisers steht.
Die Regimenter ꝛc. führen fortlaufende Nummern durch das
ganze Deutsche Heer. Für die Bekleidung sind die Grundfarben
und der Schnitt der Königlich Preußischen Armee maßgebend.
Dem betreffenden Kontingentsherrn bleibt es überlassen, die äußeren
Abzeichen (Kokarden 2c.) zu bestimmen.
Der Kaiser hat die Pflicht und das Recht, dafür Sorge zu
tragen, daß innerhalb des Deutschen Heeres alle Truppenteile
vollzählig und kriegstüchtig vorhanden sind und daß Einheit in
der Organisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando,
in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in der Qualifikation
der Offiziere hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist
der Kaiser berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der
Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Ab-
stellung der dabei vorgefundenen Mängel anzuordnen.
Der Kaiser bestimmt den Präsenzstand, die Gliederung und
Einteilung der Kontingente des Reichsheeres, sowie die Organi-
sation der Landwehr, und hat das Recht, innerhalb des Bundes-
gebietes die Garnisonen zu bestimmen, sowie die kriegsbereite
Aufstellung eines jeden Teils des Reichsheeres anzuordnen.
Behufs Erhaltung der unentbehrlichen Einheit in der Ad-
ministration, Verpflegung, Bewaffnung und Ausrüstung aller
Truppenteile des Deutschen Heeres sind die bezüglichen künftig