Durchführung der Reorganisation auf den einzelnen Verwaltungsgebieten. 81
2) Die Ordnung des Volksschulwesens steht mit der Gemeinde-
und Kreis-Ordnung in engster Verbindung. Mag die erstere noch so
dringend sein, sie wird immer erst, wenn letztere den Boden geebnet
und feste Grundlagen geschaffen hat, in einer gedeihlichen Weise erfol-
gen können. Sie wird indeß, wenn sie erfolgt ist, auch ihre wohlthätige
Rückwirkung auf die Weiterentwickelung unserer Selbstverwaltung nicht
verfehlen, denn nur wo die Schule den rechten Grund gelegt hat, wird
die Gemeinde erfolgreich thätige Glieder finden. Schule und Gemeinde
stehen somit in engster Wechselbeziehung und ergänzen einander gegen-
seitig. Bildet die Gemeinde den Körper, so erhält derselbe erst durch
die Schule Seele und Geist.
a) Die erste mehr wirthschaftliche Frage bildet die Beschaffung
der Mittel. Diese wird in der Gemeinde= und Kreisorganisation in
bestimmterer Weise geregelt und sicher gestellt, als es in der bisherigen
Verfassung der Fall war. Es müssen zunächst gewisse Minima bestimmt
werden, sowohl für die Lehrergehälter und Schulmittel, als für die nach
der Schülerzahl zu bestimmende Zahl der Schulstellen und Ausdehnung
der Schulräume. Bezüglich der Gehälter muß das Gesetz sich auf die
allgemeinen Grundsätze und die Normirung gewisser Abstufungen be-
schränken, deren Anwendbarkeit auf die einzelnen Fälle durch die Pro-
vinzial= und Kreis-Organe bestimmt wird. Ueber die obligatorischen
Schulmittel befinden die Provinzialorgane. Die höchste von ein und
demselben Lehrer zu unterrichtende Schülerzahl, sowie die Größe der
Schulräume regelt sich nach den bereits in Anwendung befindlichen
Grundsätzen. Die zur Erreichung dieser Minima erforderlichen und aus
dem Schulvermögen oder Stelleneinkommen nicht gedeckten Mittel, hat
zunächst die Gemeinde aufzubringen. Der Kreis muß sie indessen in
Erfüllung dieser Verbindlichkeiten unterstützen und mindestens ihr die-
jenigen Beiträge zuschießen, die sie über eine gewiße Quote ihres Staats-
steuersolls (etwa ½ bis ¼) aufzubringen haben würde.
Daneben wird es der Stellung und Aufgabe des Kreises?) ent-
sprechen, wenn er alle über die gesetzlichen Auforderungen hinausgehen-
den Bestrebungen durch Zuwendung von weikeren Beihülfen (Prämien)
anregt und unterstützt. Damit ist der allein richtige Weg für eine über
das Nothdürftige hinausgehende Entwickelung unseres Schulwesens ge-
geben. Anerkennende Zuschüsse für besonders verdientere Lehrer; Be-
lohnungen für hervorragende Leistungen der Schüler, zweckmäßige
Verbesserungen der Schulräume;: Beschaffung praktischer Lehrmittel, Er-
*) Vergl. oben S. 49 u. 50.
RKeorganisation d. Verwaltung. 6