Contents : Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

II.  Die  Mark  Brandenburg.  151

wieder,  welche  die  letzten  Irrungen  bald  in  Vergessenheit  brachten
und  den  einstigen  Gegnern  ein  ehrliches  Zusammenwirken  im
Dienst  der  allgemeinen  Wohlfahrt  ermöglichten.

Nun  beugten  sich  auch  die  übrigen  märkischen  Städte  in
willigem  Gehorsam.  Damit  war  in  der  Mark  die  Einfügung
der  republikanisch  organisierten  Bürgergemeinden  in  den  werdenden
  Staat  im  wesentlichen  vollendet,  während  im  Westen
und  Süden  der  Kampf  darum  erst  begann.  Für  die  staatliche
Konsolidierung  der  Mark  war  das  ein  Glück.  Die  Städte  waren
hier  nur  noch  kommunale  Körperschaften,  die  sich  innerhalb  der
von  dem  Landesgesetz  gezogenen  Schranken  selbst  verwalteten,
aber  nicht  mehr  Trägerinnen  eines  eigenen  öffentlichen  Rechts.
Denn  auch  die  Gerichtsbarkeit,  so  weit  sie  ihnen  blieb,  übten
sie  nur  als  Beauftragte  des  Landesherrn.  Die  Räte  wurden
in  ihrer  Amtsführung  streng  beaufssichtigt.  Ihre  finanziellen  und
militärischen  Kräfte  aber  machte  Friedrich  den  allgemeinen
Landeszwecken  in  einem  bisher  nicht  gekannten  Maße  dienstbar.
Die  Einnahmequellen,  die  im  14.  Jahrhundert  zum  Nachteil  des
Landesherrn  an  die  einzelnen  Städte  verzettelt  waren,  kamen
in  der  Hauptsache  an  diesen  zurück.  Was  aber  bedeutete  in
jener  Zeit  eine  Steigerung  der  Einkünfte  auf  das  Vier=  oder
Fünffache  für  die  fürstliche  Macht!  Dafür  aber  hob  Friedrich
den  Wohlstand  der  Städte  durch  die  Pflege  von  Handel  und
Verkehr  und  stärkte  ihre  Wehrhaftigkeit,  indem  er  sie  für  ihre
Befestigungen  sorgen  und  ihre  Bürgerschaften  in  Schützengilden
organisieren  ließ.  Diese  neue  Ordnung  zu  befestigen,  half  er
später  den  Geschlechtern  wieder  zur  Herrschaft  und  gewann  so
dad  früher  oppositionelle  Patriziat  zu  einer  der  vornehmsten
Stützen  des  erstarkenden  Fürstentums.

Mochten  die  märkischen  Städte  den  Verlust  der  Freiheit
so  bald  verschmerzen:  die  übrigen  Städte  des  Nordens  und  Ostens
sahen  in  Friedrich  II.  den  glücklichen  Vertreter  eines  feindlichen
politischen  Prinzips.  Daraus  entstanden  Streitigkeiten  mit  den
sächsischen  Städten,  obenan  Magdeburg,  und  den  pommerschen
unter  Stettin.  Mit  Halle  hatte  er  einen  langjährigen  Rechtshandel,
  weil  es  ihm  1457  auf  einer  Reise  den  Durchzug  nur
gegen  ein  Wegegeld  gestatten  wollte.  Da  der  Erzbischof  von