Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

Bannweingeld  —  Bayerisches  Recht.

bel  Gütergemeinschaft.  XV,  313.  Handlohn  bei  Erbthellungen

  der  Deszendenten.  XIII,  140.  Ueber  Haftung

  einzelner  Miterben  für  Erbschaftsschulden.  XVII,

177.  Förmlichkeiten  bei  Errichtung  letzter  Willen.

*71.  Testament  vor  Pfarrer  u.  zwel  Zeugen.  XIX,  315.
Bannweinseld:  dessen  Einklagung;  Beweislast.  Xm,

Banquerott,  betrü  frischer.  ersten  Grades.  XII,  358.
Zweiten  rades.  403.  Bei  demselben  schließt  das
auf  die  eite  Schain  von  Gegenständen  das  Merkmal
der  Verheimlichung  vor  den  Gläubigern  schon  in  sich.

47.  Die  Größe  der  Beschädigung  der  Gläubiger
hat  lediglich  auf  die  Strafausmessung  Einfluß.  XIX,  1I.
Betrügerischer  Banquerott  dritten  Grades.  XIV,  145.
Baulast:  Präjudizien  über  die  Kultus=  u.  Schulbaulastly
  in  den  Fürstenthümern  Ansbach  u.  Bayreuth.  XII,
Vom  Uebergange  der  Kirchen  =  u.  Schulbaulast  von
den  ehemaligen  Reichsstädten  auf  den  Staat.  XIV,  104.
Kirchliche  Baulast  u.  desfallsige  Beweislast.  XIV,  .
Umfang  der  Kirchen=  u.  Schulbaulast.  XIII,  45.  Die
Baupflicht  des  Patrons  Aret  sich  auch  auf  den  Orgelbau.
  (Preuß.  Recht.)  127.  Baulast  bei  Schulgebäuden.
  XV,  414.  nt“  eines  administrativen  Provisorlums
  bezüglich  der  Baulast  auf  die  Beweislast.  XV,
415.  Baupflicht  bei  nöthigen  Erweiterungen  des  Gebäudes.
  XIII,  45.  XVIII,  352.  XIX,  93.  Statutenkollision
  in  Bezug  auf  die  Baupflicht,  wenn  Aenderungen
in  den  Genossen  einer  Pfarr=  oder  Schulgemeinde  eingetreten
  sind.  XVIII,  393.  Der  Art.  34  des  Ablösungsgesebes.
  wit  besonderer  Beziehung  auf  die  kirchliche  Baulast.
  „129.  Erlöschende  Verjährung  bezüglich  der
t  XIX,  *45.  Zur  Lehre  von  der  passiven
Tachle  itimation  bei  Klagen  bezüglich  der  Kirchenbaulast.
.  F  Active  und  passive  Sachlegitimation  bei  der
6.  der  Pfarrgemeinde  gegen  den  Zehentherrn  auf  Anerkennung
  ihrer  Freiheit  von  der  Konkurrenz  mit  Handu.
  Spanndiensten  zur  Kirchenbaulast  u.  seiner  Verpflichtng
  zur  Uebernahme  dieser  Leistung.  XVIII,  378.  XIX,
170.  Kompetenzverhältnisse  bei  Bestimmung  der  Konkurrenzpflicht
  zu  Kirchen=  u.  Pfarrhofbauten.  XVII,  7.

Bauwerk-Inschriften:  als  Urkunden.  XX,  Ba.

Bauwerkve#rdingung:  nachträgliche  Haftung  des  redemior.
  XVIII,

Bariltne  .  aclio  negaloria,  Beweislast.  XIII,
412.  ,  255.  Aciio  spolii,  Erfordernisse.  XIV,  78.
Ueber  *  Zulässigkeit  bei  Grunddienstbarkeiten.  Xx,  33
Adoplio  minus  plona.  XVIII,  265,  *62.  Aedilitisches

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