Bannweingeld — Bayerisches Recht.
bel Gütergemeinschaft. XV, 313. Handlohn bei Erbthellungen
der Deszendenten. XIII, 140. Ueber Haftung
einzelner Miterben für Erbschaftsschulden. XVII,
177. Förmlichkeiten bei Errichtung letzter Willen.
*71. Testament vor Pfarrer u. zwel Zeugen. XIX, 315.
Bannweinseld: dessen Einklagung; Beweislast. Xm,
Banquerott, betrü frischer. ersten Grades. XII, 358.
Zweiten rades. 403. Bei demselben schließt das
auf die eite Schain von Gegenständen das Merkmal
der Verheimlichung vor den Gläubigern schon in sich.
47. Die Größe der Beschädigung der Gläubiger
hat lediglich auf die Strafausmessung Einfluß. XIX, 1I.
Betrügerischer Banquerott dritten Grades. XIV, 145.
Baulast: Präjudizien über die Kultus= u. Schulbaulastly
in den Fürstenthümern Ansbach u. Bayreuth. XII,
Vom Uebergange der Kirchen = u. Schulbaulast von
den ehemaligen Reichsstädten auf den Staat. XIV, 104.
Kirchliche Baulast u. desfallsige Beweislast. XIV, .
Umfang der Kirchen= u. Schulbaulast. XIII, 45. Die
Baupflicht des Patrons Aret sich auch auf den Orgelbau.
(Preuß. Recht.) 127. Baulast bei Schulgebäuden.
XV, 414. nt“ eines administrativen Provisorlums
bezüglich der Baulast auf die Beweislast. XV,
415. Baupflicht bei nöthigen Erweiterungen des Gebäudes.
XIII, 45. XVIII, 352. XIX, 93. Statutenkollision
in Bezug auf die Baupflicht, wenn Aenderungen
in den Genossen einer Pfarr= oder Schulgemeinde eingetreten
sind. XVIII, 393. Der Art. 34 des Ablösungsgesebes.
wit besonderer Beziehung auf die kirchliche Baulast.
„129. Erlöschende Verjährung bezüglich der
t XIX, *45. Zur Lehre von der passiven
Tachle itimation bei Klagen bezüglich der Kirchenbaulast.
. F Active und passive Sachlegitimation bei der
6. der Pfarrgemeinde gegen den Zehentherrn auf Anerkennung
ihrer Freiheit von der Konkurrenz mit Handu.
Spanndiensten zur Kirchenbaulast u. seiner Verpflichtng
zur Uebernahme dieser Leistung. XVIII, 378. XIX,
170. Kompetenzverhältnisse bei Bestimmung der Konkurrenzpflicht
zu Kirchen= u. Pfarrhofbauten. XVII, 7.
Bauwerk-Inschriften: als Urkunden. XX, Ba.
Bauwerkve#rdingung: nachträgliche Haftung des redemior.
XVIII,
Bariltne . aclio negaloria, Beweislast. XIII,
412. , 255. Aciio spolii, Erfordernisse. XIV, 78.
Ueber * Zulässigkeit bei Grunddienstbarkeiten. Xx, 33
Adoplio minus plona. XVIII, 265, *62. Aedilitisches
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