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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Scaacen.
No. 17.—
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(No. 39.) Authentische Uebersetzung der zwischen Preußen und Westphalen unterm 28sten
April 1811., wegen der Schulden und Liquidations-Gegenstände abgeschlos-
senen Convention.
Seine Majestat der Koͤnig von Preußen
und
Seine Majestaͤt der Koͤnig b Westphalen) stanndsischet
/
von einem gleichen Wunsche beseelt, die Bande der Freundschaft und guten
Nachbarschaft immer mehr zu befestigen, welche zwischen den beiden Gouver=
nements bestehen, haben bschlossen, eine Convention einzugehen, um in Voll-
ziehung des Tilsiter Friedens die Art der Liquidation und die Grundlage der
Unterscheidung der Verpflichtungen, Schulden und Verbindlichkeiten, welche
nach Maasgabe des 24fdten Artikels des Tilsiter Traktats, Preußen zur Last
fallen, festzusetzen, und alle zwischen den beiden Staaten streitige Punkte zu
reguliren, um allem vorzubeugen, was in Zukunft das gute Einverständniß
stören könnte, welches zwischen den beiden Mächten bestehen soll.
Zu diesem Ende haben besagte Majestäten zu Ihren bevollmächtigten
Commissarien ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen, Herrn Johann Emanuel
Küster, Ihren Geheimen Staatsrath, Chef der zweiten Section des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des rothen Ad-
lerordens dritter Klasse; Herrn Friedrich von Köpken, Ihren Ge-
heimen Ober-Finanzrath, und Herrn Christoph Friedrich Hundt,
Ober-Banko-Direktor der Bank zu Berlin.
und
Seine Majestät der König von Wesiphalen, franzäösischer Prinz, Herrn
Georg Friedrich von Martens, Ihren Staatsrath, Ritter des
Ordens der Westphälischen Krone, Herrn Ludewig Baron von Trott,
Jabrgang 1811. Kk— Auditeur
(Ausgegeben zu Berlin den 25sten July 1811.)