Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Organisation moͤglichst zu beschleunigen, und sich ihr durch das Interimistikum 
in soweit zu naͤhern, wie es nur irgend thunlich ist. 
Urkundlich von Uns hbchsteigenhändig unterschrieben und auf Unsern 
Befehl mit dem Königl. Insiegel bedrucket. 
Geschehen und gegeben Berlin, den 30sten Juli 1812. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Hardenberg. 
  
(No. 12.)