Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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(No. 194.) Allerhöchste Kabinetsordre vom! tOten September 1813., daß außer den 
im §. 13. des Edikts vom 19ten Dezember v. J. genannten Ver- 
lusten, auch die an Bier und Branntwein zur Kompensation gebracht 
werden können. 
B. den von Ihnen Mir vorgetragenen Gründen, ist es keinem Beden- 
ken unterworfen, daß außer den im §. 13. des Edikts vom 19ten Dezem- 
ber v. J. genannten Verlusten, auch die an Bier und Branntwein zur 
Kompensation gebracht werden können. Ich überlasse Ihnen, hiernach das 
Nöthige zu verfügen. 
Hauptquartier Töplitz, den 10ten September 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
 
	        
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