Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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aller  Reußen  ratifizirt,  und  die  Ratifikationen  desselben  binnen  möglichst  kurzer
  Frist  ausgewechselt  werden.

Zur  Beglaubigung  dessen,  haben  Wir  Endesunterschriebene  Bevollmächtigte,
  Kraft  Unserer  Vollmachten,  gegenwärtige  nachtragliche  Artikel  unterzeichnet
  und  denselben  Unser  Insiegel  beidrucken  lassen.

So  geschehen  zu  Töplitz  den  ##  #r#im  Jahre  Eintausend  Achthundert
  und  Dreizehn.

(L.  §.)  Carl  August  (L.  S.)  Carl  Robert
Freiherr  von  Hardenberg.  Graf  von  Nesselrode.

 

 

(No.  200.)  Verordnung  wegen  strengerer  Bestrafung  der  in  den  Militair-Lazarethen
verübten  Betrügereien  und  Diebstähle.  Vom  13ten  Oktober  1813.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von
Preußen.  2c.  2c.

Thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen:  Die  in  mehreren  Militair-Lazarethen
  überhandnehmenden  Betrügereien,  wodurch  den  verwundeten  und
kranken  Kriegern  das  Ihrige  entzogen  und  die  Wirkung  patriotischer  Unterstützungen
  vereitelt  wird,  erfordern  eine  strenge  und  der  Schändlichkeit  des.
Vergehens  angemessene  Bestrafung.

Wir  verordnen  daher  Folgendes:

§.  1.  Jeder  in  einem  Militair-Lazareth  von  den  dabei  angestellten
Offizianten,  Wärtern  oder  Arbeitern,  ingleichen  von  andern  Personen  verübte
  Betrug  oder  Diebstahl,  besonders  die  Veruntreuung  von  Lebensmitteln,
Kleidungsstücken  und  Lazareth-Utensilien,  soll  nach  Beschaffenheit  des  Verbrechens
  mit  einer  körperlichen  Züchtigung  von  Zwanzig  bis  Hundert  Peitschen=
  oder  Ruthenhieben  bestraft  werden.

§.  2.  Diese  Züchtigung  soll  jederzeit  im  Lazareth  in  Gegenwart  einiger
  von  der  Direktion  der  Anstalt  zu  bestimmenden  Verwundeten,  ingleichen
  mehrerer  Offizianten  oder  Arbeirer  erfolgen.

§.  3.  Den  Tag  darauf  wird  der  Verbrecher  vor  der  Hausthür  des.
Lazareths  eine  Stunde  lang  mit  einer  Tafel  ausgestellt,  welche  mit  der  Aufschrift:
  „Betrüger  oder  Dieb  im  Lazareth,“  bezeichnet  seyn  soll.

S.  4.