Welche gesetzl. Einrichtungen find f. d. Erziehung d. Heranwachsenden notwendig? 83
die uns jetzt während des Krieges ja vor allem am Herzen liegt,
wirklich erreicht werden, dann muß sie auch auf die sittlichen Kräfte
gerichtet sein.
Gustav Hartmann, Berlin (Verband der deutschen Gewerkvereine):
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es unterliegt
wohl keinem Zweifel, daß wir alle in der Frage einer
guten Jugendpflege einig sind, daß wir alle davon überzeugt sind, es
ist notwendig, unsere heranwachsende Generation für alles Gute und
Schöne zu erziehen, sie vor dem Schlechten zu warnen und dahin zu
wirken, daß auch eine körperliche Ertüchtigung in unserer Jugend
Platz greift. Die Tätigkeit, die zur Erlangung dieses Zieles ausgeübt
worden ist, erstreckt sich auf alle Kreise des Volkes, und ich kann
wohl mit gutem Rechte sagen, daß auch die Arbeiterberufsorganisationen
aller Richtungen in Deutschland sich mehr oder weniger dieser Jugendpflege
angenommen haben und daß sie sich bemühen, aus dem jungen
Manne, dem Lehrling, dem jugendlichen Arbeiter einen brauchbaren
Menschen zu machen. Ich habe das Gefühl, daß es mit zu den Aufgaben
der Arbeiterberufsorganisationen gehören muß, den jungen
Mann mit seinen späteren Arbeitskollegen näher aneinander zu
bringen, ihn über die Gefahren seines Berufs aufzuklären, ihn auf
das aufmerksam zu machen, was ihm im kommenden Leben gegebenenfalls
droht und wo er Schutz und Hilfe finden kann. In diesem
Streben arbeiten die Arbeiterberufsorganisationen, Gewerkschaften
und Gewerkvereine, und sie haben nach der Richtung hin bereits viel
Gutes geleistet. Wir sind auch einig mit den Forderungen der Herren
Referenten, wenn sie sagen, daß der jugendlichen Arbeiterschaft ein
größeres Maß von Schutz zuteil werden muß. Wir erkennen an, daß
heute in der Kriegszeit, wo alle Kräfte zur Herstellung unserer Waren,
von Munition, von Waffen usw. nötig sind, das Notgesetz vom
4. August 1914, das bekanntlich eine unbeschränkte Arbeitszeit für
Jugendliche zuläßt, heute nicht in allen seinen Teilen und an allen
Orten aufgehoben werden kann. Aber wir sind davon überzeugt, daß
mit Beendigung dieses Krieges wenigstens die Schutzbestimmungen
für die Jugendlichen, die in der Gewerbeordnung enthalten sind,
wieder voll in Kraft treten müssen. Unsere heranwachsende Jugend
darf nicht übermäßig ausgenutzt werden, denn wir müssen dafür
sorgen, daß in Deutschland ein gesundes, geistig und körperlich
starkes Geschlecht heranwächst. Das kann aber nicht der Fall sein,
wenn in der Weise, wie es heute geschieht und wie es leider zum
Teile sein muß, die Arbeitskraft der Jugendlichen in Anspruch genommen
wird. Ich bin also völlig damit einverstanden, wenn wir
nach Wegen suchen, wie wir in der Zukunft der jugendlichen Generation
einen größeren Schutz in bezug auf die körperliche Arbeit ermöglichen.
Das trifft nicht nur auf die männliche Jugend, das trifft insbesondere
auch auf die weibliche Jugend zu.
Aber etwas anderes ist es, was mir Veranlassung gegeben hat,
das Wort zu nehmen, und zwar ist es die Frage, ob nach dem Kriege
auch der Sparzwang für Jugendliche usw. aufrecht erhalten werden
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