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zu. Fiusm cigfuthum werden lassen wollte, so sehr auch det
wabrstẽ Eigenthumsberr unanfütelich laut protestirte. Und. maß
schon Ferdinand I. nicht thun konnte, ohne sein eigenes Andenken
zü entehren, das follte irgend ein Nachfolger desselben
thun können, ohe# sein Andenken zu entehren? Was schon
Ferdinanden kein nddlicher, herechter Mann rathen konnte, das
sollte man irgend einem Monarchen des achtzehnten Jahrhunderts
noch rathen dürfen? Die Politik will sich gerade in
unseren Zeiten nie ohne einen Rechtsschleier sehen lassen; und
wer könnte deun einen Vorschlag dieser Art mit irgend einem
Rechtsschleier auch nur halb verhüllen?
Schwerlich zeigt sich in irgend einem Faktum der deutschen
Geschicher der drei letzten Jahrhunderte ein so schoͤner
Triumph der Wahrheit und des Rechts, als im ganzen Zusammenhange
der gegenwärtigen Vorfälle. Jene mißbrauchte
Depositums-Periode, da Wirtemberg in Ferdinands I. Verwahrung
war, hat so manchen Traktat und so manche in
Vergleichen ausgedrückte Nachgiebigkeit des schwächeren, be
drängkeren Theiles veranlaßt; und immer hat es doch der
übermächtige Mitpaciscent an einer vollgültigmachenden So,
leunirät dieser Verkräge, an einem Punkte, der nie fehlen
durfte, wenn je nicht dem Ganzen die Vollgültigkeit fehlen
sollte, bald vielleicht durch Nachläßigkeit ermangeln lassen,
bald vielleicht ermangeln lasscu muͤssen. Immer schimmert
noch hindurch durch alle diese ie ganz gültigen Verträge, was
uralte Wahrheit, was ursprüngliches Recht sey. Gewiß, Wahrheit
und Recht kommen schwerer aus. ver!Welt hinaus, als
man glaubt; laßt uns nie ermüden, für Wahlheit 2
zu hrenn.
So steht's denn- zalso unverbrüchlich fest, so- sest des Kai,
sers Kapitulation sicht so fest Alles stehr, was zur tiefsten
Grunblage die Gercchtigkeitsliebe Kalser Josephs U. hat; der