Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Anmerkung.

Wird  der  Aktuar-  zu  einer  Erpedition,  die  in  der  Regel  die  Gegenwart
  des  Dirigenten  erheischt,  statt  des  letztern  abgeordnet,  oder
statt  des  Aktuars  oder  neben  solchem  ein  Accessist  gebraucht:  so
findet  für  jenen  derselbe  Ansatz  wie  für  den  Dirigenten,  für  diesen
derselbe  Ansatz  wie  für  den  Aktuar  Statt.

 

g.  94.

In  allen  gerichtlichen  Versteigerungsfällen,  wo  der  gesammte  Tar-Verth
  der  zu  versteigernden  Grundstücke  200  thlr.  nicht  übersteigt,  darf
für  die  ganze  Verrichtung,  Vormittags  und  Nachmittags  zusammen,
nur  .  242  o  O  O  1  thlr.  —  gr.
ja,  wenn  die  Tare  100  thlr.  nicht  übersteigt,  nur  „  —  .  16  =
angesetzt  werden.

g.  95.
Vorstehende  im  §.  93  und  bezüglich  im  §.  94  bestimmten  Verrichtungsgebühren
  finden  bey  Versteigerungs-Terminen  ausgahmsweise  selbst
dann  Statt,  wenn  sie  am  Gerichtssitze  vor  sich  gehen.

8.  96.

In  allen  Untersuchungssachen  hingegen  (§.  20)  fallen  die  im  .  98  geordneten
  Gebühren  ganz  weg.

II.  Bepx  Oberbebörden.

§.  97.

In  mimderwichtigen  oder  geringfügigen  Rechtsangelegenheiten  ist  stets
nur  ein  Sekretar  abzuordnen  und  für  diese  Abordnung  der  Protokoll=  Ansatz
"  "  ·  o  0  —  thlr.  12  gr.

um  .
zu  erhoͤhen.
K.  98.
In  allen  anderen  Angelegenheiten  finden  folgende  Ansätze  Statt:
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