*-—.—————. — —
es anderwäris noch besser haben können. Ein solches Verhalten
wäre mit den Zwecken des Hilfsdienstgesetzes, die
doch schließlich für unser gesamtes Wirtschaftsleben und alle
an ihm Beteiligten den Ausschlag geben müssen, schlechthin
unvereinbar. Das wird jeder verständige Arbeiter, der sich
diese Zwecke wirklich klar gemacht hat, einsehen. Immerbin
wäre auch hier die Belehrung durch die Organisationen
als werivolle Unterstützung zu begrüßen.
Ein besonderes Wort muß den in der Kriegswirtschaft
beschäftigten zurückgesiellten Wehrpflichtigen, den sogenaunten
Neklamierten gewidmet werden. Für sie gilt der
Satz: Wehrpflicht geht vor Hilfsdienstpflicht, Heeresdienst
vor Hilfödienst. Sie sind von der Erfüllung der Wehrpflicht
und der Leistung des Heeresdienstes nur solange entbunden,
als ihre anderweitige Beschäftigung für das Vaterland
noch wichtiger ist als der Dienst im Heere. Sobald
diese Voraussetzung wegfällt, könnte es die Heeresverwaltung
gar nicht verantworten, sie nicht wieder in den Heeresdienst
einzustellen, in den sie von Haus aus gehören. Die
Voraussetzung ihrer Zurückstellung entfällt aber unter Umstinden
auch dann, wenn sie nicht mehr gerade an derjenigen
Stelle arbeiten, für die sie nach ihren besonderen Fähigkeiten
als Facharbeiter entweder zurückgestellt oder doch besonders
notwendig sind, sondern an einer anderen Stelle,
an der sie leichter ersetzt werden können. Sie hätten also
2 *•’ Kriegsamtf, fmiliche Uittellungen und Machrichten
- . ----·-—-j-— ——-s--m!r-F-PFS
—
—.
Nummer 3
in solchen Fällen die Wiedereinziehung zu gewärtigen, nicht
etwa ans Rücksicht auf den Arbeitgeber, sondern lediglich
aus militärischen Rücksichten. Für die Erledigung von Unstimmigkeiten
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
und einen sich daraus ergebenden Arbeitswechsel verbleibt
auch den Reklamierten der Schutz des Hilfsdienstgesetzes und
der darin vorgesehenen Ausschüsse. Im übrigen wird Sorge
getragen werden, die natürlichen und begreiflichen Wünsche
der Reklamierten schon bei der Zurückstellung oder doch
späterhin durch Austausch nach Möglichkeit zu erfüllen.
Nur kann dies nicht auf einmal geschehen, sondern verlangt,
da es planmäßig erfolgen muß, eine gewisse Zeit.
Die Arbeiter und zwar sowohl die Reklamierten wie
die übrigen können hiernach gewiß sein, daß ihre berechtigten
Interessen gewahrt und geschützt werden, soweit es im Vereiche
der durch die Ansprüche der Zeit begrenzten Möglichkeit
liegt. Sollte es trotzdem zu Mißhelligkeiten kommen,
so werden sie gut tun, nicht sofort den Abkehrschein zu sordern,
sondern zunächst die Vermittlung des Vorsitzenden
des Schlichtungsausschusses oder der Kriegsamtstelle
anzurufen, die ihnen nicht versagt werden wird. Bei
gutem Willen aller Teile wird es unschwierig gelingen,
auch im Einvernehmen aller Teile und ohne Zwang die
großen Aufgaben zu lösen, die dem vaterländischen Hilfsdieuse
zum Heil des Volkes gestellt sind.
—.—-1
llgemeines
½ Zur Beschleunigung des Schriftverkehrs bittet das
Kriegsamt, allen Eingaben, Gesuchen und dergleichen ein
kurzes, den Inhalt kennzeichnendes Stichwort voranzusetzen.
Dadurch wird rasche Zuleitung an die kür die Erledigung
zuständigen Stellen erleichtert. Soweit es sich
um Antwortschreiben handelt, sind außer dem Stichwort
auch genaue Buchnummer und Datum des betreffenden
Vorganges anzuführen.
* Stöndiger Russchuß für Zufammenlegung von
Befrieben.
Unobhängig von der Durchführung des Gesetzes über
den vaterläöndischen Hilfsdfenst, die insolge der Einziehung
von Arbeitskröften im Einzelfalle zu einer Stillegung von
Betrieben führen kann, wird im Kriegsamt untersucht, inwieweit
das Interesie der Gesamtheit aus Gründen wirtschaftlicher
Art — z. V. zur Ersparung von Brennstoffen, zur
zweckmähigeren Verteilung von Rohstoffen und besseren
Ausnutzung technisch leistungsfähiger Betriebe, zur Vermeidung
überflüssiger Transporte von Rohstoffen, Kohle,
Halb. und Fertigerzeugnissen — die örtliche Zusammenlegung
und Stillegung von Betrie###erfordert. Mit der
Pritfung dieser Fragen hat der Chef des Kriegsamtes den
beim Chef seines technischen Stabes gebildeten Ständigen
Ansschuß für Zusammenlegung von Betrieben (S. A. Z.)
beauftragt. Dem Ausschusse, dessen Vorsitz der Chef des technischen
Stabes führt, gehören Vertreter verschiedener Abteilungen
des Kriegsamtes und der beteiligten Staatsverwaltungen,
sowie acht auf Vorschlag der Industrie, des Handels
und des Handwerks vom Chef des Kriegsamtes Derufene
Vertreter dieser Wirtschaftskreise an. Der Ausschuß hat
beim Chef des technischen Stabes, Berlin, Leipziger Platz 13,
aine Geschäftsstelle.
l
S% % RNNNNSNCD„ „SNNG —
I
2
Der S. A. Z. bezeichnet die Industrien, bei denen er
Gine Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse für nötig
hält. Aufgabe von Industrie und Handel ist es, die erforderlichen
Unterlagen gemäß den vom S. A. Z. gegebenen
Richtlinien zu beschaffen und ihrerseits die Vorschläge zu
machen, die eine größere Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung
zu verwirklichen geeignet sind.
Der S. A. Z. tritt an die Indusiriezweige, deren Vorarbeiten
er wünscht, nicht unmittelbar heran; er bedient
sich zur Uebermittlung seines Auftrags an die Interessenten,
da eine zusammenfassende, einheitliche Vertretung
der deutschen Industrie und des deutschen Handels zurzeit
noch nicht besteht, ie nach Lage der Verhältnisse der vorhandenen
Wirtschaftsorganisationen, die als eine gewisse
mehr oder minder vollständige Vertretung einzelner Industrieu
oder Handelskreise angesehen werden können, z. B.
des Kriegsausschusses der deutschen Industrie, des deutschen
Handelstages, des Hausabundes.
Im allgemeinen wird die Vermittlung der Organisation
zufallen, die den größeren Teil des einzelnen Industriezweiges
in sich vereinigt. Sache der die kleineren
Gruppen vertretenden anderen Organijalionen wird es fein,
unter Außerachtlassung jeglichen Sonderinteresses sich zur
fachlichen Mitarbeit mit der führenden Organisation zusammenzufinden.
Ein Ausschließlichkeitsrecht auf Vertretung
der Industrie und des Handels steht grundsätzlich
daher keiner der einzelnen Organisationen zu. Sie treten
gegenüber den Interessenten auch nicht als eine amtliche
Stelle des Kriegsamtes auf, sondern sind lediglich im
Einzelfalle als die zurzeit umfassendste Fachvertretung bes
einzelnen Industriezweiges mit der Führung der Vorverhandlungen
innerhalb der Industrie beanftragt und haben
das Ergebnis der Verhandlungen schriftlich dem S. A.S. zu
übermitteln. An den Verhandlungen der Interessenten
nimmt der mit der Vertretung des Kriegsamtes beauftragte
Berichterstatter der S. A. Z. für den einzelnen Industriezweig
teil. Er hat über die bei den Vorarbeiten zu beachtenden
Gesichtspunkte Auskunft zu geben und darauf zu