Gebühren-Tare
für sämmrtliche Untergerichte.
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Für einen Termin zur Konstituirung der Aktiomasse, werden eben die Gebühren, wie
für den Konnotationstermin genommen, und zwar itttt::
Anmerkung. Es wird dabei auf dasjenige aufmerksam gemacht, was ad Rr. 4.
dieses Abschnitts gesagt worden ist.
Wenn bei dem den Konkurs= oder Liquidations-Prozeß dirigirenden Gericht, Klagen
des Kurators gegen die Schuldner der Masse angebracht werden; so finden alle
Satze des ersten Abschnitts statt.
Die Gebühren für die Annahme der ins Depositum kommenden baaren Gelder und
Aktiva der Masse werden nach den Grundsatzen des öten Abschnitts bezogen.
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Bei der Distributkon der Masse.
Fär die Anfertigung des Distributiensplans erhält die Kalkulatur
nach Verhältniß der
dabei angewandten Bemühunegen . ....
O O
ürdenTerminzurVorlegungdesDistributionsplans..........
ür das Distributions-Erkenntniß werden eben die Sätze, wie beim Klassifikationsurtel
genommen, doch kann das Quantum von 8 Rthlr. niemals überschritten werden.
Wenn gegen das Distributionsurtel von den Gläubigern die ihnen freistehenden Rechts-
mittel interponirt werden; so findet in Räcksicht der Gebühren dassenige statt, was
sub Nr. 24. dieses Abschnitts festgesetzt worden ist. Dee urtelstaxe in den fernern
Instanzen darf jedech nie den Satz für das Distributions-Erkenntniß selbst übersteigen.
Die Gebühren für die Termine zur Ausschüttung der Masse, werden nach den Bestim-
mungen Nr. 33. dieses Abschnitts festgesetzt.
Allgemeine Anmerkung en.
1) In Rücksicht der Siegelgelder, Schreib-, Insinuations= und Ausfertigungs-Gebüh=
ren findet dasjenige statt, was dieserhalb im 1sten Abschnitt dieser Sporteltaxe fest-
gesetzt worden ist.
2) Vorsteheode, in Rücksicht der Konkurs= und Liquidations-Prozesse gegebene Vor-
schriften, sind auch analogisch bei der Instruktion des Gencral-Moratoriums (All-
gemeine Gerichtsordnung Th. 1. Tit. 47. Abschnitt 2) anzuwenden.
3) Fär eine Präklusoria bei Aufbietung unbekannter Real-Pratendenten, werden die
Gebühren nach den Sätzen für Kontumazial-Urtel liquidirt.
Betrag
der Aktiv-Masse
über über
200 bis
1000 Riulr. 1000 Ril.
Nil. Gr.] Rtl. Gr.
1|11
b.5b.
1121
1/. 3 b.
3 —8—
11 1
b. b.
11121 2112
4 Adiju-