IV Alphabetisches Register.
Seite
Eigenthumebeschränkungen, welche durch Festsetzung der
Baulinie entsteher 156, 159
Bayerisches Nech- ¾ Absonderung. Authentics
si dun mulier. Baulast. Bauordnung. Bodenzins.
Erbschaft. Gütergemeinschaft. Hand= und
Spaundienste. Hypothekeneintrag. Rechnungsstellung.
Schenkung. Unwürdig keit. Vertrag.
Beamte: Rechtsverhältnisse des Oienstberru zu seinen auf
Lebensdauer angestellten, nich! zu den Staatedienern
zählenden Beamten
Berufung zegen Beweisinierlokute, welche? von Einzelnrichtern
in vor dem 1. Juli 1870 anhängig gewordenen Sachen nach
diesem Tage rfassen wurden
Betrug durch Verleitung mr Untenechnung“ eines ** e
Kompetenz . .
S. auch Dolus.
Beweis s. Gegenbe we
Beweicinterlokute: übr bie Berufung gruen solche,
welche von Einzelnrichtern in vor dem 1. Juli 1870 angängig.
gewordenen Sachen nach diesem Tage etlassen
wurde .-Bodenzino
gehört unter die nach bayer. Landr. Th. 1
Kap. III 8. 10 Nr. 2 dem Käuser anzuzeigenden Lasten #
zwar selöst. 7 N, das Grundbarfeitsverhäliniß ein gewöhnliches
war. .. ...
Donskldosf Glaube.
Cautio de damno infecto l. Sicherheitsleistung.
Cession von Akliv- O##beathelensorderungen der Gemeinden. 66
Wirkung der auf eine gewisse Zeit beschränkten Uebernahme
der Hastung des Cedenten für die Einbringlichkelt der
orderun
Hafstung i ai —. einer codirten Forderung.
Art. 14 des Not.-Ges. Obligalio n#aturolis 172, 174
Haftung fürt 5 Einbringlichkeit einer cedirten Forderung
bel weiterer Cessio 68, 305
Die Celsion einer Hypothek, bei weicher bie Hastung des
Cedenten für die Einbringlichkeit der Forderung vor dem
"— Notare erklärt, von diesem aber aus Versehen nicht in
die Cessionsurkunde aufgenommen wurde, ist nichlig. !0 244
Gonstitutum debiti proprii 172
Conelitutum poseeseorium s. Eigenthum. »
DarlehenvonGememdengegeben........-66
Destmatoke s. Zehent.
Dienstbote: die dingung als solcher begründet. keine
Absonderung vom väterlichen Haushalt. (Bayer-Landr.). 346
Dirustmiethe: inwieserne das Rechtsverhältniß zwischen
Dienstherrn und Beamten nach den Grundsätzen übe. bieselbe
zu beuriheilen itts