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7. Organisation des gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande,
der deutschen Schifffahrt und ihrer Flagge zur See und Anordnung
gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Bunde ausgestattet wird;
8. das Eisenbahnwesen und die Herstellung von Land= und Wasserstraßen
im Interesse der Landesverteidigung und des allgemeinen Verkehrs;
9. der Flößerei und Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen
Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die Fluß= und
sonstigen Wasserzölle;
10. das Post= und Telegraphenwesen;
11. Bestimmungen über die wechselseitige Volftreckung von Erkenntnissen in
. Civilsachen und Erledigung von Requisitionen überhaupt;
12. sowie die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;
13. die gemein same Gesetzgebung über das Obligationenrecht,
Strafrecht, Handels= und Wechselrecht und das gerichtliche
Verfahren;
14. Das Militärwesen des Bundes und die Kriegsmarine;
15. Maßregeln der Medizinal= und Veterinärpolizei;
Artikel S. Die Bundesgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat
und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen
ist zu einem Bundesgesetze erforderlich und ausreichend.
Bei Gesetzesvorschlägen über das Militärwesen und die Kriegsmarine
giebt, wenn im Bundesrate eine Meinungsverschiedenheit
stattfindet, die Stimme des Präsidiums den Ausschlag, wenn
sie sich für die Aufrechterhaltung der bestehenden Einrichtungen
ausspricht.
III. Bundesrat. Artikel 6. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern
der Mitglieder des Bundes, unter welchen die Stimmführung sich nach
Maßgabe der Vorschriften für das Plenum des ehemaligen deutschen Bundes
verteilt, so daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen,
Holstein, Nassau und Frankfurt.. ... 17 Stimmen
führt, Sachsen . .. . . .....
Hessen .
Mecklenburg-Cchwmn . .
Sachsen-Weimar.........
Mecklenburg-Strelitz
Olbldenburg
Braunschweig ......
Sachsen-Meinigen
Sachsen-Altenburg
Sachsen-Koburg-Gotha
Anhalt.
Schwarzburg-Rudolstadt
Schwanzburg-Sondershausen
Waldeck
Reuß ält. Linie
Reuß jüng. Linie.
Schaumhurg-Lippe
Lippe
4
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4
0
0
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