Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

1859.  41

23)  Randzeugnisse  35  Kr.  =  10  Sgr.
Rechnungen  (.  Revision.
Refixions-Registratur  s.  Affirions-Registratur.

24)  Registraturen  (Niederschriften  über  einseitige  Anbringen  und  Erklärungen  oder
eigene  Bemerkungen  der  Behörden)  insoweit  kein  besonderer  Ansatz  vorgeschrieben
  ist,  für  jede  Seite  14  Kr.  =  4  Sgr.

Insinnations-Registraturen,  serner  Niederschriften,  welche  im  Gebiete  der
dienstlichen  Ordnung  erfolgen,  den  Geschäftsgang  bei  der  Behörde  oder
sonstige  Officialsachen  betreffen,  sind  durchgehends  frei.

25)  Registrirung  eines  in  urkundlicher  Form  auszufertigenden  Vertrags,  Erbantrittscheines
  und  dergl.  35  Kr.  —  10  Sgr.  bis  7  Fl.  =  4  Thlr.

26)  Reseripte  ohne  Unterschied  für  jede  Seite  35  Kr.  =  10  Sgr.

jedoch  nicht  unter  1  Fl.  10  Kr.  =  20  Sgr.
Dafern  das  Reseript  eine  gerichtliche  Entscheidung  enthält,  wird  es  als
Erkenntuiß  angesetzt.

27)  Revision,  einschliehlich  der  Verhandlung,  Verichigmng  und  Justificatlon  der
Rechnung  einer  Corporation,  Kirche,  Stistung,  Gemeinde,  eines  Vormundes
  2c.,  jedoch  ausschließlich  eines  shmien  Justisicationsscheines,  bei
einem  Einnahmebetrage  bis  zu  50  Fl.  resp.  30  Thlr.  10  Kr.  resp.8  Sgr.

bis  zu  100  Fl.  ren-  60  Thlr.  1  Fl.  resp.  17  Sar.
bis  zu  2100  Fl.  =  1200  W  noch  1  Procent  und  von  welteren  Beträgen
  1  Procent,  jedoch  im  Ganzen  nicht  mehr  als  35  Fl.  =  20  Thlr.
Der  Vorrath  voriger  Rechnung  und  heimgezahlte  Capitalien,  sofern  sie
wieder  ausgeliehen  werden,  kommen  dabei  nicht  in  Anschlag.  Insoweit  die
bisherigen  Ansätze  für  Revision  der  Kirchrechnungen  niedriger  sind,  hat  es
hierbei  sein  Bewenden.
Subhastationspatent  s.  Edictalladung.
28)  bes  einer  anderen  Behörde,  für  den  Ansatz  wie

—ies  Lodung.
Vormundschaftsschein  s.  Bestellungsschein.
Zeugnisse  s.  Bescheinigungen.