Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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Schon  am  21.  August  brach  einer  der  namhafteren  Reichsfürsten
  auf;  es  war  niemand  anders  als  Landgraf  Philipp  von
Hessen,  welcher  spät  Abends,  anscheinend  ganz  heimlich  und  unerwartet,
  aus  Speier  verschwand.  Was  ihn  so  eilig  fortgetrieben,
läfst  sich  nicht  erkennen;  es  werden  jedoch  weniger  die  allgemeinen
Reichsangelegenheiten  gewesen  sein,  als  vielmehr  Privatsachen,
die  sich  von  verschiedenen  Seiten  her  an  den  jungen  Fürsten
hängten  und  ihm  den  ferneren  Aufenthalt  in  Speier  verleiden
mochten  ').

schrieben  allerdings  die  Nördlinger  nach  Hause,  der  Erzherzog  wolle  am
27.  aufbrechen  und  sie  hofften,  es  werde  bald  „gar  ein  Aufbruch“  geschehen.


ı)  Memminger  Relation  23.  Aug.:  der  Landgraf  sei  „eilends  hinweg“.
Bairische  Relation  vom  gleichen  Tage:  Landgraf  sei  vorgestern  in  der  Nacht
hinweggeritten  mit  ettlichen  Pferden:  „gedenk  wohl,  er  komme  nicht  wieder“.
Nachschr.  zur  Neub.  Relation  vom  20.  Aug.:  „Landgraf  ist...  ..  heimlich  bei
der  Nacht  mit  wenig  Pferden  geritten;  achte  nicht,  dafs  er  diesmal  wiederkomme“.
  Spalatin  Chron.  (Mencken  II  8.661):  sub  multam  noctem  ...
octo  equitibus  comitatus.  Derselbe  in  Vita  Joh.  el.  Sax  (ebendas.  II  S.1138):
nocturno  itinero  discessit.  Flersheimer  Chronik  ed.  Waltz  S.  96:  „unversehenlich
  und  ohne  Erlaubnis.‘  —  Veesenmeyer  S.  121  fafst  Philipps  Abreise
  als  Drohung  auf,  da  er  annimmt,  die  hatholische  Partei  habe  sich  noch
„gesperrt“,  irgendwelche  Bewilligungen  zu  machen.  Diese  Annahme  ist
aber  nach  unseren  Darlegungen  grundlos;  wir  wissen,  dafs  die  Entscheidung
eigentlich  schon  am  6.  und  7.  August  fiel  und  dafs,  wennschon  die  Frage  der
Suspension  des  Wormser  Edikts  dann  nochmals  die  Gemüter  nicht  wenig  erhitzte,
  es  zu  einem  ernsthaften  Konflikt  nicht  mehr  gekommen  ist.  Zumal
aber  sahen  wir  bereits,  dafs  gerade  am  21.  August  über  die  Fassung  der
Instruktion  an  den  Kaiser  volle  Einmütigkeit  erzielt  wurde.  Danach  liegt
vielmehr  die  Vermutung  nahe,  dafs  der  Landgraf  diese  definitive  Verständigung
habe  abwarten  wollen,  dann  aber  in  dem  Bewustsein  geschieden  sei,  dafs  die
wichtigste  Angelegenheit  erledigt  sei.  Andererseits  war  Philipp  in  alle  möglichen
  lästigen  Händel  verwickelt,  die  ihn  auch  zur  Zeit  seines  Aufenthaltes
in  Speier  beschäftigten.  Dafs  er,  wie  oben  (S.  310)  erwähnt,  aus  dem  Schwäb.
Bunde  zu  treten  bemüht  war,  berichtet  u.  a.  die  Memminger  Relation  vom
23.  August.  Ferner  beschäftigte  ihn  damals  der  Katzenelnbogische  Erbschaftsstreit
  mit  Nassau;  vgl.  Spalatin  Mencken  II  S.  1138  und  ein
Schreiben  Nürnbergs  an  Tetzel  (in  Efslingen)  vom  6.  August  (Ratsbriefb.),
wonach  die  landgräflichen  Regimentsräte  ihn,  Tetzel,  wegen  einer  Botschaft
nach  Italien  angegangen  haben,  in  einer  Sache,  die  den  Grafen  von  Nassau
(der  ‚etwas  fürtrefflich  und  gewaltig‘  beim  Kaiser  sei)  angehe.  Der  Anforderungen
  der  Sickingen’schen  Erben  sowie  des  Koadjutors  von  zulda
wurde  gedacht;  in  letzterer  Angelegenheit  vermittelten  die  Kommissare,  wie
erwähnt,  noch  nach  Philipps  Abreise  ein  vorläufiges  Abkommen,  von  dem