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Schon am 21. August brach einer der namhafteren Reichsfürsten
auf; es war niemand anders als Landgraf Philipp von
Hessen, welcher spät Abends, anscheinend ganz heimlich und unerwartet,
aus Speier verschwand. Was ihn so eilig fortgetrieben,
läfst sich nicht erkennen; es werden jedoch weniger die allgemeinen
Reichsangelegenheiten gewesen sein, als vielmehr Privatsachen,
die sich von verschiedenen Seiten her an den jungen Fürsten
hängten und ihm den ferneren Aufenthalt in Speier verleiden
mochten ').
schrieben allerdings die Nördlinger nach Hause, der Erzherzog wolle am
27. aufbrechen und sie hofften, es werde bald „gar ein Aufbruch“ geschehen.
ı) Memminger Relation 23. Aug.: der Landgraf sei „eilends hinweg“.
Bairische Relation vom gleichen Tage: Landgraf sei vorgestern in der Nacht
hinweggeritten mit ettlichen Pferden: „gedenk wohl, er komme nicht wieder“.
Nachschr. zur Neub. Relation vom 20. Aug.: „Landgraf ist... .. heimlich bei
der Nacht mit wenig Pferden geritten; achte nicht, dafs er diesmal wiederkomme“.
Spalatin Chron. (Mencken II 8.661): sub multam noctem ...
octo equitibus comitatus. Derselbe in Vita Joh. el. Sax (ebendas. II S.1138):
nocturno itinero discessit. Flersheimer Chronik ed. Waltz S. 96: „unversehenlich
und ohne Erlaubnis.‘ — Veesenmeyer S. 121 fafst Philipps Abreise
als Drohung auf, da er annimmt, die hatholische Partei habe sich noch
„gesperrt“, irgendwelche Bewilligungen zu machen. Diese Annahme ist
aber nach unseren Darlegungen grundlos; wir wissen, dafs die Entscheidung
eigentlich schon am 6. und 7. August fiel und dafs, wennschon die Frage der
Suspension des Wormser Edikts dann nochmals die Gemüter nicht wenig erhitzte,
es zu einem ernsthaften Konflikt nicht mehr gekommen ist. Zumal
aber sahen wir bereits, dafs gerade am 21. August über die Fassung der
Instruktion an den Kaiser volle Einmütigkeit erzielt wurde. Danach liegt
vielmehr die Vermutung nahe, dafs der Landgraf diese definitive Verständigung
habe abwarten wollen, dann aber in dem Bewustsein geschieden sei, dafs die
wichtigste Angelegenheit erledigt sei. Andererseits war Philipp in alle möglichen
lästigen Händel verwickelt, die ihn auch zur Zeit seines Aufenthaltes
in Speier beschäftigten. Dafs er, wie oben (S. 310) erwähnt, aus dem Schwäb.
Bunde zu treten bemüht war, berichtet u. a. die Memminger Relation vom
23. August. Ferner beschäftigte ihn damals der Katzenelnbogische Erbschaftsstreit
mit Nassau; vgl. Spalatin Mencken II S. 1138 und ein
Schreiben Nürnbergs an Tetzel (in Efslingen) vom 6. August (Ratsbriefb.),
wonach die landgräflichen Regimentsräte ihn, Tetzel, wegen einer Botschaft
nach Italien angegangen haben, in einer Sache, die den Grafen von Nassau
(der ‚etwas fürtrefflich und gewaltig‘ beim Kaiser sei) angehe. Der Anforderungen
der Sickingen’schen Erben sowie des Koadjutors von zulda
wurde gedacht; in letzterer Angelegenheit vermittelten die Kommissare, wie
erwähnt, noch nach Philipps Abreise ein vorläufiges Abkommen, von dem