Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

Ratifibationsurbunde 
zu der unterm 3##sten Oczember 1810. zwishen Preusien und Weimar abgeschlos 
senen gegenselligen Op#rchmarsch= und Etappenkonvention. 
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Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 
Preußen 2c. 2. 
Thun hiermit kund, dag Wir, nachdem zwischen Uns und Seiner Königk. 
Hoheit drem Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eistnach mittelt des am 2#sten 
September 1815. zu Paris abgeschlossenen Staatovertrages Artikel 0. der Trup- 
pendurchmarsch auf mehreren Militairkkraßen ftipulirt,, und rücksichtlich der Ein- 
richtung derselben die nöthige nähere Verabredung vorbehalten worden ist, Un- 
sern Generalmajor Freiherrn v. Wolzogen ernannt haben, um Alles dacfenige, 
was diesen Gegenstand betriff#, zu verhandeln, abzuschiießen und zu unterzeich- 
nen; welcher und der, von Seiner Kün glichen Hoheit bevollmächtigte wirkliche 
Gehrimerath und Staatsmiaister, des Groyberzeglich-Weimarschen weisen Fal- 
ken-Ordens Großkreuz Freiherr v. Friksch ann 31##ten Dezember 1816. den hier 
vorgehefteten, aus fünf Abschnitten bestehenden Ourchtnarsch= und Etappenrer- 
trag abgeschlossen und unterzeichnet habcn. *e " 
Wir haben, nachdem Wir diesen Vertrag gelesen und erwogen, den In- 
halt desselben Uuserm Willen gemäß befunden, und daher angenommen, geneh- 
migt, bestätigt, und ratiffszirt, so wie Wir ihn hiermit für Uns und Uünsere 
Nachfolger annehmen, genehmigen, bestätigen und ratiffziren, und auf Unser 
Konigiiches Wort versprechen, zu thun und darauf zu halten, daß er genau und 
getreulich in Erfüllung gebracht werde. j·«"«" - 
· Zu Urkund dessen haben Wir Gegenwärtiges, von Uns eigenhändig unter. 
zeichnet, und durch Unsern Staatskanzler kontrasignirt, mit Unserm Koniglichen 
Wappen bedrucken lassen. 
So geschehen zu Berlin, den 28sten Februar Eintausend Achthundert und 
Siebenzehn. . 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
C. Fürst v. Hardenberg. 
  
(No. 4-40 Durch-narsch= und Etaps#en= Kenvemtion zeischen Vreußen und- Gotha., 
Vom Sien Januar 1817.; ratisört am##ö#ten Näörz diese Jahres. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Mreußen #c. 2c1 
Thun hiermit kund, daz Wir (um in Gemästheit Unsers und des Wun- 
sches Seiner Durchlaucht des Herzogs zu Sachsen-Gotha und Altenburg, dieje— 
nigen Bestimmungen, welche die Einrichtung einer durch das Gebiet. bes Her— 
Jahrgang 1817 "· «« « zog
	        
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