Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

E « . 
zogthums Gotha fuͤhrenden Wilitairstraße fuͤr Unsere Truppen noͤtbig macht, 
mittelst gmeintschafilicher Verabredung festsetzen zu lassen) Unseri Genckalmajor 
Freiherrn v. Wolzogen ernannt haben, um Alles dasjenige, was #dkesen Ge- 
enstand betrifst, zu verhandeln, abzuschließen und zu unkerzeichnen; welcher, 
und der pon Seiner Zürchlaucht dem Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg 
zu diesein Ende bevollmächtigte Herzoglich-Sächsische Wirkliche Geheime Nat9 
und Minister, Großkrenz des Königlich-Sächsischen Verdiemtordens, v. Minck- 
wit, am 3ten Jannar d. J. cinen aus fünf. Abschnliten bestehenden Durch- 
morsihe und Elgppenoerirag abgeschlossen und unterzeichnet haben, dessen Inhalt. 
solgender. ut:::. ;·.·"" '-’ » « 
Zn Gemäßfkrit des Wunsches Seiner Majestät des Königs von Preußen 
zund Seiiei Durchlaucht des Herzogs zu Sachsen-Gotha und Altenburg, dieje- 
nigen Bestimmungen, welche die Einrichtung einer durch das Gebiet des Herzog- 
thums Gotha #ehrendr. Milikairstraße für die. Königlich-Preußischen Truppen. 
noͤthig macht, vermittelst gemeinschaftlicher Verabredungen sestsetzen zu lassen, 
isl, unter Vorbehalt beiderseitiger höchster Ratisikation, von den zu diesen. Ge- 
schafte spetiell koinmittitten und bevollmächtigten Uncerzeichncten, namentlich dem. 
Freiherrn Ludwig v. Wolzogen, Koöniglich-Prenßischein Generalmajor, Nit- 
ter des Königlich-Preussischen Ordens pour lo mérite, des Kaiserlich-Russischen 
St. Annenordens erster Klasse, des Großherzeglich-Weimarischen Falkenordens, 
erster Klasse, Kommandeur des Kaiserlich-Oesterreichischen Sk. Leopoldordens, 
und Ritter des Königlich-Baieristhen Militair: Mar-Joseph-Ordens, und dem 
Herrn Frledrich August v. Minckwitz, Herzoglich-Sichsischem Wirklichen- 
Geheinienrathe und Minister, Obrr. Steuerdirektor zu Gotha, Grossfkreuz des 
Königlich= Sächsischen Verdienstordens, Nachstehendes auf das Verbündlichste 
Vrrabredet und abgeschlossem worden. 6 
1 „ BD8[ 
Festsetzung der Etappenlinie durch das Gothaische Land. 
Die Militairstraße für die Königl. Preußischen Truppen geht von Erfurt 
nach Gotha, 3 Meilen, und von Gotha nach Eisenach, 37 Mckle. 
Der Etappe Gotha werden zum Behufe der Einquartierung der durchmar- 
schkrenden Königl. Preugischen Truppen folgende Ortschaften zugegeben: Gam- 
stddt, Tüttleben, Siebleben, Trügleben, Abpach, Teutleben, Machterstädt, 
Merdingsleben, Friemar, Warja, Remstädt, Sonneborn, Brüheim, Groß- 
reltbach, Lobstäd:, Grabsleben, Senbergen, Güunthersleben, Wechmar, Schwab- 
bausen, Emleben, Uelleben, Boilstädt, Sundhausen, Leina, Hörselgau, Frött= 
stadt und Laucha. · 
Die durchmarschirenden. Truppen find gehalten, nach jedem dieser, der 
Etappe Gotha beigegebenen Orte zu gehen, welcher ihnen von der Etappenbe- 
hörde angewiesen wird, es sey denn, daß dieselben Artillerie-, Munitions- oder 
andere bedeukende Transporte mit sich führen. Diesen Transporten selbst, nebst 
der zur Bewachung erforderlichen Mannschaft, müssen stets solche Ortschaften an- 
gewiesen werden, welche hart an der Militgirstraße licgen. Andere Onschaften, 
a
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.