Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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[o. 415.) Durchmarsch= und Etappen Konvention zwischen Preußen und dem Großher= 
zogthum Hessen. Vom 17##en Jannar à817.;. ratifzirt am öten Män 
dieses Jahres. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. 2c. 
Thun hiermit kund, daß Wir, nachdem zwischen Uns und Seiner Koͤniglichen 
Hoheit mittelst des 24sten Artikels des unterm Zosten Juni 1816. abgeschlossenen 
Staatsvertrages Unsern von Erfurt nach Koblenz und von Koblenz nach Mai 
marschirenden Truppen durch das Großherzoglich-Hessische Gebiet besondere M#- 
litairstraßen stspnurt, und rücksichtlich der Einrichtung derselben die nöthigen Ver- 
abredungen vorbehalten worden sind, Unsern Generalmajor Freiherrn von Wol- 
zogen ernanm haben, um Alles dasjenige, was diesen Gegenstand betrifft, zu 
hechandeln, abzuschließen und zu unterzeichnen; welcher und der, von Seiner 
Königlichen Hobeit des Herrn Großherzogs zu Hessen und bei Rhein, zu diesem 
Ende bevollmächtigte und im Vertrage näher bezelichnete Freiherr Heinrich von 
Münch am 17#len Januar dieses Jahres einen aus Fünf und Dreißig Artikeln 
bestebenden Ourchmarsch= und Etappenvertrag abgeschlossen und unterzeichnet ha- 
ben, dessen Inhalt folgender ist. 
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen in dem 2asten 
Arkikel de zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Allerhöchst- 
denselben unterm Ze#sten Jumi 1810. abgeschlossenen Staatsvertrage eingewillige 
haben, daß Preußen sich einer Milltairstraße durch das Großberzogrhum 
diejemgen Königlichen Truppen bediene, die von Erfurt nach Koblenz und für 
jene die von Koblenz nach Mainz marschiren, die Bestimmungen wegen der 
Etappenplätze, Verpflegung und Oicziplin aber durch eine weitere Konvention 
festgestellt werden sollten; so sind zu Abschließung einer solchen Konvention: von 
Seiten Sr. Majestät des Königs von Preugen, 
Freiherr von Wolzogen, Kniglich-Preußischer General-Major, Ritter 
des Königlich-Preußischen Ordens bour le mrile, des Kaiserlichen Russischen 
St. Annenordens Ister Klasse, des Großhergoglich-Weimarschen weißen. Falken- 
ordens 1/ Klasse, Kommandeur des Kaiserlich Oesterreichischen St. Leopold- 
ordens, und NRitter des Königlich-Baierschen Militair-Mar Joseph-Ordens; und 
von Seifen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Hessen und bei Nyein, 
Freiherr Heinrich von Münch, Großherzoglich-Hessischer Geheimer Rath, 
Hofkammerdirektor, Oirektor desLandeskriegskommissariats der Provinz Oberhessen, 
Kemmandeur des Großberzoglich-Hessischen Hausordens, und des Kurfürstlich- 
Hessischen goldenen Löwenordens, 
zu Bevollmächligten ernamt worden, welche nach Auswechselung ihrer Voll- 
machten, Folgendes verbindlich abgeredet und abgeschlossen haben. 
Jadrgang 1817. I. Fest-
	        
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