durch Abstriche bei den ordentlichen Ausgaben den Betrag der
Matrikularbeiträge, für den das Etatsoll der Überweisungen keine
Deckung bot, bereits von 135 Millionen Mk. auf ııg Millionen Mk.
herabgesetzt hatte, war zu erwarten, daß der Reichstag versuchen
würde, sich in der gleichen Richtung zu betätigen. Das geschah
auch. Von den Ausgaben im ordentlichen Etat wurden 8 Millionen
Mk. gestrichen und die Einnahmen der Zuckersteuer um
ı5 Millionen Mk. erhöht. Diese Steuer war nach dem Beitritt
Deutschlands zur Brüsseler Zuckerkonvention von 20 Mk. auf
14 Mk. für ı00o kg ermäßigt worden. Die Verbrauchssteigerung
trat jedoch nicht sofort in dem Umfange ein, den der Reichstag
gemäß seiner Erhöhung der Einnahmeschätzung anzunehmen
schien. Die vorgesehene Zuschußanleihe wurde vom Reichstag
von 95 auf 72 Millionen Mk. ermäßigt. Ferner wurden die Ausgaben
auf Anleihe, in der Hauptsache durch Streichungen, um
17 Millionen Mk. herabgesetzt und der in Höhe von 2o Millionen
Mk. noch offen stehende Chinakredit auf den Anleihebedarf des
Jahres ı903 übertragen. Durch diese drei Absetzungen (23 +
17 + 20) ermäßigte dieser sich von 2ıg auf ı5g Millionen Mk.
Das vorgelegte Schuldentilgungsgesetz wurde dahin abgeändert,
daß zur Tilgung der Zuschußanleihe auch schon die Mehrerträge
der Überweisungssteuern aus dem Rechnungsjahr ıg902 (neben
jenen für 1903) zurückzubehalten seien!).
In der Folge wurde die Wirtschaftsführung immer schwieriger.
Bei der Aufstellung des Etats für 1904 mußte der inzwischen
vorliegende Abschluß des Rechnungsjahres ıg902 mit
einem Fehlbetrage von 30,7 Millionen Mk. Berücksichtigung finden.
Da man die Deckung der ordentlichen Ausgaben durch außerordentliche
Mittel als öffentliches Zugeständnis der finanziellen
Schwäche des Reiches weiterhin vermeiden wollte, wurde auf
eine Zuschußanleihe verzichtet und statt dessen den Einzelstaaten
4o Millionen Mk. ungedeckter Matrikularbeiträge aufgebürdet,
von welchen ihnen jedoch — bis zum Abschluß der Jahresrechnung
— 16,4 Millionen Mk. gestundet wurden. Der Rechnungsabschluß
ergab dann nur einen Zuschußbedarf von 8,6 Millionen
Mk., die vorläufig weiter gestundet wurden. Denn zwischen
Bundesrat und Reichstag bestand Einverständnis darüber, daß die
Matrikularzahlungen der Einzelstaaten, die vielfach noch in größerer
Finanzverlegenheit waren als das Reich, 4o Pfg. für den Kopf
der Bevölkerung nicht übersteigen dürften.
0 Verl. Tabelle oben S. 345.