Full text : Der Weltkrieg 1914.

durch  Abstriche  bei  den  ordentlichen  Ausgaben  den  Betrag  der
Matrikularbeiträge,  für  den  das  Etatsoll  der  Überweisungen  keine
Deckung  bot,  bereits  von  135  Millionen  Mk.  auf  ııg  Millionen  Mk.
herabgesetzt  hatte,  war  zu  erwarten,  daß  der  Reichstag  versuchen
würde,  sich  in  der  gleichen  Richtung  zu  betätigen.  Das  geschah
auch.  Von  den  Ausgaben  im  ordentlichen  Etat  wurden  8  Millionen
  Mk.  gestrichen  und  die  Einnahmen  der  Zuckersteuer  um
ı5  Millionen  Mk.  erhöht.  Diese  Steuer  war  nach  dem  Beitritt
Deutschlands  zur  Brüsseler  Zuckerkonvention  von  20  Mk.  auf
14  Mk.  für  ı00o  kg  ermäßigt  worden.  Die  Verbrauchssteigerung
trat  jedoch  nicht  sofort  in  dem  Umfange  ein,  den  der  Reichstag
gemäß  seiner  Erhöhung  der  Einnahmeschätzung  anzunehmen
schien.  Die  vorgesehene  Zuschußanleihe  wurde  vom  Reichstag
von  95  auf  72  Millionen  Mk.  ermäßigt.  Ferner  wurden  die  Ausgaben
  auf  Anleihe,  in  der  Hauptsache  durch  Streichungen,  um
17  Millionen  Mk.  herabgesetzt  und  der  in  Höhe  von  2o  Millionen
Mk.  noch  offen  stehende  Chinakredit  auf  den  Anleihebedarf  des
Jahres  ı903  übertragen.  Durch  diese  drei  Absetzungen  (23  +
17  +  20)  ermäßigte  dieser  sich  von  2ıg  auf  ı5g  Millionen  Mk.
Das  vorgelegte  Schuldentilgungsgesetz  wurde  dahin  abgeändert,
daß  zur  Tilgung  der  Zuschußanleihe  auch  schon  die  Mehrerträge
der  Überweisungssteuern  aus  dem  Rechnungsjahr  ıg902  (neben
jenen  für  1903)  zurückzubehalten  seien!).

In  der  Folge  wurde  die  Wirtschaftsführung  immer  schwieriger.
  Bei  der  Aufstellung  des  Etats  für  1904  mußte  der  inzwischen
  vorliegende  Abschluß  des  Rechnungsjahres  ıg902  mit
einem  Fehlbetrage  von  30,7  Millionen  Mk.  Berücksichtigung  finden.
Da  man  die  Deckung  der  ordentlichen  Ausgaben  durch  außerordentliche
  Mittel  als  öffentliches  Zugeständnis  der  finanziellen
Schwäche  des  Reiches  weiterhin  vermeiden  wollte,  wurde  auf
eine  Zuschußanleihe  verzichtet  und  statt  dessen  den  Einzelstaaten
4o  Millionen  Mk.  ungedeckter  Matrikularbeiträge  aufgebürdet,
von  welchen  ihnen  jedoch  —  bis  zum  Abschluß  der  Jahresrechnung
  —  16,4  Millionen  Mk.  gestundet  wurden.  Der  Rechnungsabschluß
  ergab  dann  nur  einen  Zuschußbedarf  von  8,6  Millionen
Mk.,  die  vorläufig  weiter  gestundet  wurden.  Denn  zwischen
Bundesrat  und  Reichstag  bestand  Einverständnis  darüber,  daß  die
Matrikularzahlungen  der  Einzelstaaten,  die  vielfach  noch  in  größerer
Finanzverlegenheit  waren  als  das  Reich,  4o  Pfg.  für  den  Kopf
der  Bevölkerung  nicht  übersteigen  dürften.

0  Verl.  Tabelle  oben  S.  345.