— 134 —
nach Warburg wird zwar Königlich-Preußischer Seits vertragsmaͤßig vor-
behalten, jedoch hiermit erklärt, daß diese Straße nicht anders benugzt
werden soll, als wenn das Kurfürstliche Gouvernement zwei Monat zuvor
davon benachrichtiget worden ist. Die Entfernung von Heiligenstadt nach
Witzenhausen soll zu 3 Meilen, von Witzenhausen nach Kassel zu 4¼ Meilen,
und von Kassel nach Warburg zu 4 Meilen gerechnet werden. Dagegen wird
Art. 2. Kurhessischer Seits eine Militärstraße von Koppenbrügge nach
Minden, über Oldendorf nachgegeben, und die Stadt Oldendorf mit den
Ortschaften Engern, Abe, Westendorf, Deckbergen, Großenwieden, Kleinen-
wieden, Ostendorf, Welsede, Fischbeck, Weibke, Höfingen, Haddensen, Ben-
sen, Krükkenberg, Noden, Barksen, Kohlenstädr, Segelhorst, Rosenthal,
Coverden, Plötzen, Wieckboldsen und Zersen als Etappenorte bestimmt, auch
die Enfsernung von Koppenbrügge nach Oldendorf auf 34 Meilen und von
Oldendorf nach Minden auf 34 Meilen festgesetzt.
Art. 3. Auf der Straße von Gisenach nach Alsfeld, welche sowohl über
Berka als Vach geht, wird die Stadt Hersfeld mit Nieder-Aula, Asbach,
Beyershausen, Hattenbach, Ober-Jossa, Nieder-Jossa, Lautenhausen, Sorge,
Katus, Petersberg, Kalkobes, Friedewald und Eichhoff, als Etappenorte
bestimmt; bei größeren Durchmärschen sollen aber folgende Ortschaften noch
zugezogen und mit belegt werden, als: Mengsêhausen, Kirchheim, Reck-
rode, Kerspenhausen, Geershausen, Klebe, Heddersdorf, Goßmannsrode,
Rotterterode, Solmes, Oberhaune, Unterhaune, Kohlhausen, Hilpershausen,
Motzfeld, Malkomes, Eitra, Rotensee, Heenes, Almershausen, Tam, Rohr-
bach, Meisedach, Gittersdorf, Obergeiß, Untergeiß, Frielingen, Aue, Bu-
chenau, Sieglos, Wippershain, Holzheim, Kruspis, Stärcklos, Oderstoppel,
Unterstoppel, Bodes, Wehrda, Weglos, Schlezzerode, Meckbach, Mecklar,
Neuenkirchen und Mauers. Die Entfernung beträgt von Berka nach Hers-
feld 4 Meilen, von Vacha nach Hersfeld 34 Meilen, und von Hersfeld
nach Alsfeld 4 Meilen.
Art. J. Auf der Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen
vertragsmaßig von Karlshafen nach Rinteln und umgekehrt zustehenden Mill-
ldrstraße werden die Stadt Hörter nebst Boffsen, Godelheim, Schloß Cor-
vey, Luchtringen, Albaxen, Brenkhausen, Bören und Fürstenau, wie auch
Lüde und Gegend als Etappenplätze bestimmt. Die Enifernung von Kurlé-
hafen nach Hörter ist auf 2### Meilen und die von Hörter nach Lüde auf
3 Miilen festgesetzt.
Art. ö. Die Königlich-Preußischen Truppen dürfen nur die vorgenannten
Etappenorte beruhren. Rleinere dagegen handelnde Abtheilungen werden an
die nächste Königlich-Preußische Militärbehörde abgeliefert. Größere Ab-
theilungen werden der Kêéniglich-Preußischen Liquidafionsbebörde angezeigk,
welche die Leistungen aller Art, so dieselben verursacht haben, in den ko-
stenden.