Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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nach Warburg wird zwar Königlich-Preußischer Seits vertragsmaͤßig vor- 
behalten, jedoch hiermit erklärt, daß diese Straße nicht anders benugzt 
werden soll, als wenn das Kurfürstliche Gouvernement zwei Monat zuvor 
davon benachrichtiget worden ist. Die Entfernung von Heiligenstadt nach 
Witzenhausen soll zu 3 Meilen, von Witzenhausen nach Kassel zu 4¼ Meilen, 
und von Kassel nach Warburg zu 4 Meilen gerechnet werden. Dagegen wird 
Art. 2. Kurhessischer Seits eine Militärstraße von Koppenbrügge nach 
Minden, über Oldendorf nachgegeben, und die Stadt Oldendorf mit den 
Ortschaften Engern, Abe, Westendorf, Deckbergen, Großenwieden, Kleinen- 
wieden, Ostendorf, Welsede, Fischbeck, Weibke, Höfingen, Haddensen, Ben- 
sen, Krükkenberg, Noden, Barksen, Kohlenstädr, Segelhorst, Rosenthal, 
Coverden, Plötzen, Wieckboldsen und Zersen als Etappenorte bestimmt, auch 
die Enfsernung von Koppenbrügge nach Oldendorf auf 34 Meilen und von 
Oldendorf nach Minden auf 34 Meilen festgesetzt. 
Art. 3. Auf der Straße von Gisenach nach Alsfeld, welche sowohl über 
Berka als Vach geht, wird die Stadt Hersfeld mit Nieder-Aula, Asbach, 
Beyershausen, Hattenbach, Ober-Jossa, Nieder-Jossa, Lautenhausen, Sorge, 
Katus, Petersberg, Kalkobes, Friedewald und Eichhoff, als Etappenorte 
bestimmt; bei größeren Durchmärschen sollen aber folgende Ortschaften noch 
zugezogen und mit belegt werden, als: Mengsêhausen, Kirchheim, Reck- 
rode, Kerspenhausen, Geershausen, Klebe, Heddersdorf, Goßmannsrode, 
Rotterterode, Solmes, Oberhaune, Unterhaune, Kohlhausen, Hilpershausen, 
Motzfeld, Malkomes, Eitra, Rotensee, Heenes, Almershausen, Tam, Rohr- 
bach, Meisedach, Gittersdorf, Obergeiß, Untergeiß, Frielingen, Aue, Bu- 
chenau, Sieglos, Wippershain, Holzheim, Kruspis, Stärcklos, Oderstoppel, 
Unterstoppel, Bodes, Wehrda, Weglos, Schlezzerode, Meckbach, Mecklar, 
Neuenkirchen und Mauers. Die Entfernung beträgt von Berka nach Hers- 
feld 4 Meilen, von Vacha nach Hersfeld 34 Meilen, und von Hersfeld 
nach Alsfeld 4 Meilen. 
Art. J. Auf der Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen 
vertragsmaßig von Karlshafen nach Rinteln und umgekehrt zustehenden Mill- 
ldrstraße werden die Stadt Hörter nebst Boffsen, Godelheim, Schloß Cor- 
vey, Luchtringen, Albaxen, Brenkhausen, Bören und Fürstenau, wie auch 
Lüde und Gegend als Etappenplätze bestimmt. Die Enifernung von Kurlé- 
hafen nach Hörter ist auf 2### Meilen und die von Hörter nach Lüde auf 
3 Miilen festgesetzt. 
Art. ö. Die Königlich-Preußischen Truppen dürfen nur die vorgenannten 
Etappenorte beruhren. Rleinere dagegen handelnde Abtheilungen werden an 
die nächste Königlich-Preußische Militärbehörde abgeliefert. Größere Ab- 
theilungen werden der Kêéniglich-Preußischen Liquidafionsbebörde angezeigk, 
welche die Leistungen aller Art, so dieselben verursacht haben, in den ko- 
stenden.
	        
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