G) die geistlichen und Schulangelegenbeiten, mithin auch die Aufsicht uͤber
die Kirchen, Schulen, Erzichungsanstalten und andere fromme und
wohlthätige Stiftungen und Anstalten, und deren fundatione mäßige,
innere sowohl als Vermögensverwalkung; ferner über literarische Ge-
sellschaften, in soweit die Gegenstände der in Rede stehenden Kathegorie
nicht zu dem Ressort der Provinzial-Konstftorien gehören.
In Ansehung der geistlichen und Schulangelegenheiten bildet die
erste Abtheilung, mi Inbegriff der bei ihr angestellten geistlichen und Schul-
Räthe, die Kirchen= und Schulkommission der Regierung, deren Ver-
hältniß in den §#. 18. und 31. näher bestimmt ist;
7) das Mennenisten= und Juden-Wesen, überhaupt die Angelegenbeite
solcher Eingesessenen in ihrer bürgerlichen Beziehung, die wegen Ver-
schiedenheit der Religionsmeinung nicht alle bürgerliche Rechte und Pflich-
ten haben;
8) sämmtliche Militairsachen, bei welchen eine Einwirkung der Cioilver=
waltung statt findet, alö: Rekrutirung; Verabschiedung; Mobilmachung;
Verpflegung; Märsche; Einquartirung; Servic; Fesiungsbau; Irwvali-
denwesen u. s. w.
0) Sammlung aller statistischen Nachrichten; ihr Ordnen und Zusamt
stellen zu Generalwerken;
1o) die Censur aller Schriften, so weit sie nicht von besondern Behörden
abhängt;
11) die Aufsicht und Verwaltung über die Institukskasse bei der Regierung;
I2) das Bauwesen, in soweit es bei den Gegenständen vom Ressort der
ersten Abtheilung vorkommt.
S. 3.
Zu der zweiten Abtheilung der Regierung hingegen gehören:
1) sämmtliche Angelegenheiten, welche sich auf das Staarseinkommen und
Steuerwesen beziehen, oder die Verwaltung der Domainen, Forsten und
Regalien betreffen, in sofern für einzelne Zweige nicht besondere VBerwal-
tungsbehbrden ausdrücklich angestellt sind;
2) die gesammte Gewerbepolizei, folglich:
a. alle Gewerbe-, Fabriken-, Handels-, Schiffahrts-, Gewerks= und
Innungs-Sachen; Ertheilung von Konzessionen, Dispensatienen
und Legitimationen in dieser Hinsicht; Freiheit deo Marktverkehrs;
Anstalten zu Bildung geschickter Gewerksleute und Künstler; so
wie die Aufsicht über alle Korvorationen, Gesellschaften und An-
stalten, welche blos einen gewerblichen Zweck haben;
b. die Münz-, Maaß= und Gewichts-Polizei; Brack= und Schau-
Anstalken; Comtoirs zu Ajustirung der Maaße und Gewichte;
c. die