Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

G) die geistlichen und Schulangelegenbeiten, mithin auch die Aufsicht uͤber 
die Kirchen, Schulen, Erzichungsanstalten und andere fromme und 
wohlthätige Stiftungen und Anstalten, und deren fundatione mäßige, 
innere sowohl als Vermögensverwalkung; ferner über literarische Ge- 
sellschaften, in soweit die Gegenstände der in Rede stehenden Kathegorie 
nicht zu dem Ressort der Provinzial-Konstftorien gehören. 
In Ansehung der geistlichen und Schulangelegenheiten bildet die 
erste Abtheilung, mi Inbegriff der bei ihr angestellten geistlichen und Schul- 
Räthe, die Kirchen= und Schulkommission der Regierung, deren Ver- 
hältniß in den §#. 18. und 31. näher bestimmt ist; 
7) das Mennenisten= und Juden-Wesen, überhaupt die Angelegenbeite 
solcher Eingesessenen in ihrer bürgerlichen Beziehung, die wegen Ver- 
schiedenheit der Religionsmeinung nicht alle bürgerliche Rechte und Pflich- 
ten haben; 
8) sämmtliche Militairsachen, bei welchen eine Einwirkung der Cioilver= 
waltung statt findet, alö: Rekrutirung; Verabschiedung; Mobilmachung; 
Verpflegung; Märsche; Einquartirung; Servic; Fesiungsbau; Irwvali- 
denwesen u. s. w. 
0) Sammlung aller statistischen Nachrichten; ihr Ordnen und Zusamt 
stellen zu Generalwerken; 
1o) die Censur aller Schriften, so weit sie nicht von besondern Behörden 
abhängt; 
11) die Aufsicht und Verwaltung über die Institukskasse bei der Regierung; 
I2) das Bauwesen, in soweit es bei den Gegenständen vom Ressort der 
ersten Abtheilung vorkommt. 
S. 3. 
Zu der zweiten Abtheilung der Regierung hingegen gehören: 
1) sämmtliche Angelegenheiten, welche sich auf das Staarseinkommen und 
Steuerwesen beziehen, oder die Verwaltung der Domainen, Forsten und 
Regalien betreffen, in sofern für einzelne Zweige nicht besondere VBerwal- 
tungsbehbrden ausdrücklich angestellt sind; 
2) die gesammte Gewerbepolizei, folglich: 
a. alle Gewerbe-, Fabriken-, Handels-, Schiffahrts-, Gewerks= und 
Innungs-Sachen; Ertheilung von Konzessionen, Dispensatienen 
und Legitimationen in dieser Hinsicht; Freiheit deo Marktverkehrs; 
Anstalten zu Bildung geschickter Gewerksleute und Künstler; so 
wie die Aufsicht über alle Korvorationen, Gesellschaften und An- 
stalten, welche blos einen gewerblichen Zweck haben; 
b. die Münz-, Maaß= und Gewichts-Polizei; Brack= und Schau- 
Anstalken; Comtoirs zu Ajustirung der Maaße und Gewichte; 
c. die
	        
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