Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

IX. 
Schweiz. 
20. Januar. (Neuenburg.) Eine Volksabstimmung des 
Kantons Neuenburg lehnt mit 15090 gegen 8411 Stimmen die 
Trennung von Staat und Kirche ab. 
Ende Januar. Der Bundesrat ernennt den Artillerieoberst 
Müller zum Generalinspekteur der marokkanischen Polizei. 
31. Januar. Vorgehen gegen den Absinth. 
Es wird bei der Bundeskanzlei ein Initiativantrag eingereicht, nach 
dem die Fabrikation, die Einfuhr und der Ausschank von Absinth in der 
ganzen Schweiz verboten werden soll. Der Antrag trägt 168 341 Unter- 
schriften statt der erforderlichen 50000. Die Bundesversammlung muß 
den Antrag binnen Jahresfrist behandeln und nachher dem Volke zur 
Annahme oder Verwerfung vorlegen. 
15. Februar. Der Bundesrat genehmigt die Entscheidung 
der marokkanischen Bankprozesse durch das Bundesgericht. 
28. März. (Thun.) Die Russin Tatjana Leontjew, die 
einen Fremden für den russischen Minister Durnowo gehalten und 
ermordet hatte (1906 S. 357), wird zu vier Jahren Zuchthaus 
verurteilt. 
9. April. Antrag über Nutzbarmachung der Wasserkräfte. 
Der Bundesrat beantragt bei der Bundesversammlung die Auf- 
nahme eines Verfassungsartikels, der die Nutzbarmachung der Wasserkräfte 
unter die Oberaufsicht des Bundes stellt und dem Bunde die Kompetenz 
ibt, über die Erteilung und den Inhalt von Wasserrechtskonzessionen 
12 über die Fortleitung und Abgabe elektrischer Energie die zur 
Wahrung der öffentlichen Interessen und zur Sicherung der zweckmäßigen 
Nutzbarmachung erforderlichen Vorschriften zu erlassen. Die Erteilung der 
Wasserrechtskonzessionen und der Bezug der Gebühren und Abgaben ver- 
bleibt den Kantonen. Diese Bestimmung soll an Stelle des von 95000 
Bürgern eingereichten Initiativantrages treten, der die Gesetzgebung über 
die Ausnutzung der Wasserkräfte vollständig dem Bunde übertragen will. 
12. April. Annahme der Militärorganisation.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.