IX.
Schweiz.
20. Januar. (Neuenburg.) Eine Volksabstimmung des
Kantons Neuenburg lehnt mit 15090 gegen 8411 Stimmen die
Trennung von Staat und Kirche ab.
Ende Januar. Der Bundesrat ernennt den Artillerieoberst
Müller zum Generalinspekteur der marokkanischen Polizei.
31. Januar. Vorgehen gegen den Absinth.
Es wird bei der Bundeskanzlei ein Initiativantrag eingereicht, nach
dem die Fabrikation, die Einfuhr und der Ausschank von Absinth in der
ganzen Schweiz verboten werden soll. Der Antrag trägt 168 341 Unter-
schriften statt der erforderlichen 50000. Die Bundesversammlung muß
den Antrag binnen Jahresfrist behandeln und nachher dem Volke zur
Annahme oder Verwerfung vorlegen.
15. Februar. Der Bundesrat genehmigt die Entscheidung
der marokkanischen Bankprozesse durch das Bundesgericht.
28. März. (Thun.) Die Russin Tatjana Leontjew, die
einen Fremden für den russischen Minister Durnowo gehalten und
ermordet hatte (1906 S. 357), wird zu vier Jahren Zuchthaus
verurteilt.
9. April. Antrag über Nutzbarmachung der Wasserkräfte.
Der Bundesrat beantragt bei der Bundesversammlung die Auf-
nahme eines Verfassungsartikels, der die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
unter die Oberaufsicht des Bundes stellt und dem Bunde die Kompetenz
ibt, über die Erteilung und den Inhalt von Wasserrechtskonzessionen
12 über die Fortleitung und Abgabe elektrischer Energie die zur
Wahrung der öffentlichen Interessen und zur Sicherung der zweckmäßigen
Nutzbarmachung erforderlichen Vorschriften zu erlassen. Die Erteilung der
Wasserrechtskonzessionen und der Bezug der Gebühren und Abgaben ver-
bleibt den Kantonen. Diese Bestimmung soll an Stelle des von 95000
Bürgern eingereichten Initiativantrages treten, der die Gesetzgebung über
die Ausnutzung der Wasserkräfte vollständig dem Bunde übertragen will.
12. April. Annahme der Militärorganisation.