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VII. Der Minister von Klewitz behält das Amt eines Minister-Staats-
Sekretairs.
VIII. Damit das gesammte Staaks-Ministerium das Ganze der Verwaltung
stels übersehe, soll jeder Minister verpllichtet sepn, von Zeit zu Zeilt all-
gemeine Uebersichten der ihm anverkrauten Geschäftszweige zur Kennt-
niß des Ministeriums zu bringen; insonerheit aber sollen darin vorge-
tragen und berathen werden:
1) alle Entwürfe zu neuen Gesetzen und Abänderungen, ohne Aus-
nahme, bevor sie an den Staatsrath gelangen; desgleichen An-
oronungen, die ein allgemeines Interesse betreffen oder in der
bestehenden Verfassung Etwas verändern;
2) die Verwaltungs-Rechenschaften der Ober-Präsidenten für das
abgelaufene Jahr;
3) die Verwaltungspläne derselben für das künftige Jahr;
)die monatlichen sogenannten Zeitungsberichte der Regierungen;
5) pe todische Uebersichten Lvom Zustande der Generalkassen;
0) èie Elats der General= und Provinzial-Hauplkassen, so weil sie
die laufezde Verwaltung betreffen; auch die Militair= Etats;
)ßzab weichende Ansichten zwischen den einzelnen Ministern;
8) Mllitair-Einrichtungen, in sofern sie das Land angehen;
0) die Vorschläge wegen Anstellung der-Ober-Präsidenten, Nezie-
rungs-Prasidenren und derer der obern Justizkollegien, der Drrek-
toren, der Ober-Forstmeister und mit diesen gleichen Rang ha-
benden Beamten;
10) die Vorschläge zu vortragenden Räthen bei den Departements,
bleiben den, diese leitenden Ministern überlassen; nur müssen sie
sich, wenn es einen, in einem andern Departement angestellten,
oder unter demselben stehenden Beamten trifft, mit dem Chef
desselben darüber vereinigen.
Sie, der Staatskanzler und Sie, die Minister, können durch
die bei Ihnen angestellten Räthe, Vorträge im Ministerium hal-
ten lassen.
Wie oft das Ministerium sich versammeln müsse, wird von dem
Umfange der Geschäfte abhängen.
X. Nach einer be ondern Verordnung wird eine Generalkontrolle unter Ihnen,
dem Staatskanzler, als Chef und dem wirklichen Geheimen Ober-Finanz-
Rath Ladenberg, als Oirektor, hergestellt. Das erforderliche Raths-
und Subalternen-Personal ist aus den vorhandenen Beamten zu nehmen.
X. E ist für den Kreoit der Hauptbank eben so wichtig, als es für die Sicher-
heit der De# siten= und Pupillen- Gelder wesentlich ist, daß dieses In-
stitut #rersaneig, undgese ir#z#und einer Kontroile unterworfen sey. Der
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