Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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raths persoͤnlich beizuwohnen; so substieutre Ich ihm den Staatsminister 
Freiherrn von Altenstein, und veranlasse zugleich den Min#ler= Staats= 
Sekretair, der im F. 77. der gedachten Verordnung wegen der dem Präsidenten 
zu machenden nachtäglichen Vorlegung der Protokolle bei Vertretungsfällen, 
gegebenen Anweisung zu genügen. · 
Berlin, den 2gsten Oktober 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsratb. 
  
(No. 454.) Allerhdchste Kabineesorder vom 1 Iten November 1817., betreffend die Veraͤn- 
derungen und resp. Bestätigung der Abthrilungen des Staatsraths. 
N.= dem F. 0. der Verordnung wegen Einführung des Staatsraths, habe 
Ich Mir vorbehalten, zu Anfang eines jeden JInhres die Abtheilungen dessel- 
ben zu verändern, oder zu besté4tigen. Daßz-Absterben des Bischofs Sack und 
die Anstellung des Freihrrrn von Altenstein und des Staareministers von 
Klewitz zu besonderen Ministerien, veranlassen Mich, bei der Abtheilung 
für den Cultus und die Erziehung statt des ersteren den Hofprediger Eylert 
in Potsdam, statt der beiden letzteren aber in der Abtheilung für die innern 
Angelegenheiten, und in der für den Handel, den Stantsminister von Brock- 
hausen zu ernennen. Uebrigens bestätige Ich die Abtheilungen wie sie sind, 
für das Jahr 1818. 
Berlin, den 13ten November 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
An den 
Staatskanzler Herrn Fürsten v. Hardenberg. 
  
(No. 455.)
	        
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