Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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bei  einer  Budgetziffer  von  172,918,937  Thaler  einen  allgemeinen  Betriebsfonds
  von  10,110,000  Thaler  (neben  1,081,714  Thaler  an  besonderen
  Betriebsfonds  für  die  drei  Münzstätten  und  einen  Betriebsfonds
  von  etwa  1,700,000  Thaler  für  die  Staatsschulden-Verwaltung)
der  zwar  unter  normalen  Verhältnissen  ausreichend  gewesen  war,  in
der  schwierigen  Finanzlage  der  Jahre  1868  und  1860  aber  sich  schon
als  unzureichend  erwiesen  hatte.  Nach  diesem  Verhältnis  wäre  für
den  Norddeutschen  Bund  im  Jahre  1871  bei  einer  Budgetziffer  von
77,446,287  Thaler,  ein  Betriebsfonds  von  mindestens  4  ½⅜  Millionen
Thalern  nötig  gewesen,  der  aber  in  ungünstigen  Zeiten  auch  noch
nicht  zulänglich  gewesen  sein  würde.  Der  gänzliche  Mangel  eines
solchen  Fonds  machte  sich  vorzugsweise  für  Preußen  empfindlich  fühlbar,
  weil  die  Central-Kassengeschäfte  des  Bundes  von  der  preußischen
General-Staatlskasse  mit  wahrgenommen  wurden  und  die  letztere  daher
jederzeit  mit  ihren  Beständen  für  das  Ausgabebedürfnis  der  Bundesverwaltung
  aufzukommen  hatte.  Bei  Gründung  des  Bundes  hatte
Preußen  der  Postverwaltung,  hauptsächlich  für  den  zur  Vermittlung
von  Zahlungen  durch  die  Post  eingeführten  Postanweisungsverkehr,
einen  Betriebsfonds  von  1,410,862  Thaler  überlassen,  der  allerdings
im  Jahre  1869  zurückerstattet  worden  war.  Ferner  hatte  Preußen
der  Militärverwaltung  die  eisernen  Betriebsvorschüsse,  deren  dieselbe
bedurfte,  auch  nach  Uebergang  des  Militär-Budgets  auf  den  Bund  belassen.
  Dieselben  beliefen  sich  im  Dezember  1870  in  Summa  auf
4,219,685  Thaler.  Sodann  mußten  die  Bundesstaaten  von  den  Matrikularbeiträgen
  ½/,  welches  zur  Bestreitung  der  nichtmilitärischen
Ausgaben  des  Bundes  bestimmt  war,  in  monatlichen  gleichen  Raten
pränumerando,  die  übrigen  '/  aber,  welche  mit  den  Einnahmen  an
Zöllen  und  Verbrauchssteuern  zur  Bestreitung  des  Militär-Aufwandes
dienten,  in  den  ersten  4  Monaten  des  Jahres  in  Raten  von  je  ½
(anstatt  1/12)  der  Bundeskasse  zur  Verfügung  stellen.  Aber  auch  diese
Maßnahmen  hatten  nicht  genügt,  um  den  Mangel  eines  Betriebsfonds
zu  ersetzen.  Preußen  hatte  außerdem  noch  vielfach  Vorschüsse  für  die
Bundesverwaltung  leisten  müssen,  die  sich  z.  B.  am  Ende  des  März
1870  auf  3,446,385  Thaler  beliefen.  Durch  den  Haushalts-Etat  des
Deutschen  Reiches  für  das  Jahr  1872  und  das  denselben  feststellende
Gesetz  vom  4.  Dezember  1871  wurden  nun  die  Mittel  ausgesetzt,  um
den  Bundesstaaten  die  von  ihnen  geleisteten  eisernen  Vorschüsse  für
die  Verwaltung  des  Reichsheeres  zu  erstatten.  Es  wurde  ferner  ein
allgemeiner  Betriebsfonds  für  die  Reichskasse  in  Höhe  von  3,750,000  Thlr
ausgesetzt,  unter  gleichzeitiger  Erteilung  der  Ermächtigung,  denselben