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bei einer Budgetziffer von 172,918,937 Thaler einen allgemeinen Betriebsfonds
von 10,110,000 Thaler (neben 1,081,714 Thaler an besonderen
Betriebsfonds für die drei Münzstätten und einen Betriebsfonds
von etwa 1,700,000 Thaler für die Staatsschulden-Verwaltung)
der zwar unter normalen Verhältnissen ausreichend gewesen war, in
der schwierigen Finanzlage der Jahre 1868 und 1860 aber sich schon
als unzureichend erwiesen hatte. Nach diesem Verhältnis wäre für
den Norddeutschen Bund im Jahre 1871 bei einer Budgetziffer von
77,446,287 Thaler, ein Betriebsfonds von mindestens 4 ½⅜ Millionen
Thalern nötig gewesen, der aber in ungünstigen Zeiten auch noch
nicht zulänglich gewesen sein würde. Der gänzliche Mangel eines
solchen Fonds machte sich vorzugsweise für Preußen empfindlich fühlbar,
weil die Central-Kassengeschäfte des Bundes von der preußischen
General-Staatlskasse mit wahrgenommen wurden und die letztere daher
jederzeit mit ihren Beständen für das Ausgabebedürfnis der Bundesverwaltung
aufzukommen hatte. Bei Gründung des Bundes hatte
Preußen der Postverwaltung, hauptsächlich für den zur Vermittlung
von Zahlungen durch die Post eingeführten Postanweisungsverkehr,
einen Betriebsfonds von 1,410,862 Thaler überlassen, der allerdings
im Jahre 1869 zurückerstattet worden war. Ferner hatte Preußen
der Militärverwaltung die eisernen Betriebsvorschüsse, deren dieselbe
bedurfte, auch nach Uebergang des Militär-Budgets auf den Bund belassen.
Dieselben beliefen sich im Dezember 1870 in Summa auf
4,219,685 Thaler. Sodann mußten die Bundesstaaten von den Matrikularbeiträgen
½/, welches zur Bestreitung der nichtmilitärischen
Ausgaben des Bundes bestimmt war, in monatlichen gleichen Raten
pränumerando, die übrigen '/ aber, welche mit den Einnahmen an
Zöllen und Verbrauchssteuern zur Bestreitung des Militär-Aufwandes
dienten, in den ersten 4 Monaten des Jahres in Raten von je ½
(anstatt 1/12) der Bundeskasse zur Verfügung stellen. Aber auch diese
Maßnahmen hatten nicht genügt, um den Mangel eines Betriebsfonds
zu ersetzen. Preußen hatte außerdem noch vielfach Vorschüsse für die
Bundesverwaltung leisten müssen, die sich z. B. am Ende des März
1870 auf 3,446,385 Thaler beliefen. Durch den Haushalts-Etat des
Deutschen Reiches für das Jahr 1872 und das denselben feststellende
Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurden nun die Mittel ausgesetzt, um
den Bundesstaaten die von ihnen geleisteten eisernen Vorschüsse für
die Verwaltung des Reichsheeres zu erstatten. Es wurde ferner ein
allgemeiner Betriebsfonds für die Reichskasse in Höhe von 3,750,000 Thlr
ausgesetzt, unter gleichzeitiger Erteilung der Ermächtigung, denselben