Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

32  Mar  Schasler.  (304

bereitender  Prüfungskurfus,  nach  dessen  Ausfall  erst  über  die  Fesntie
Aufnahme  in  die  Anstalt  und  die  Zulassung  zu  den  eigentlichen  Lehrfächern
zu  beschließen  ist.  Nun  haben  zwar  viele  unserer  Kunstlehranstalten  sogenannte
  „Vorbereitungsklassen“;  ob  aber  ihre  Einrichtung  und  ihr  Zweck
der  hier  aufgestellten  Forderung  einer  gewissenhaften  Prüfung  der  Begabung
nach  beiden  Richtungen  hin  genügend  entspricht,  ist  eine  andere  Frage,  die
später  ihre  Erledigung  finden  wird.

2.  Die  allgemeine  Vorbildung.

Wir  können  hiermit  die  vorläufige  Betrachtung  über  die  Frage  der
„Begabung"“,  als  natürlicher  Veranlagung,  abschließen,  um  zu  dem  zweiten
Element  der  künstlerischen  Ausbildung,  zur  allgemeinen  Vorbildung,
überzugehen.  Die  Arbeit  setzt  nämlich,  wie  schon  bemerkt,  wenn  sie  wirklich
  erfolgreich  sein  soll,  nicht  nur  die  Begabung,  sondern  auch  ein  gewisses
Maß  geistiger  Entwickelung  voraus,  welches  nur  durch  eine  allgemeine
Vorbildung  zu  erreichen  ist.  Ohne  diese  beiden  Bedingungen  ist  alles
Studium,  alle  technische  Uebung,  kurz  alle  Arbeit  nicht  nur  zweck-  und  erfolglos,
  sondern  geradezu  ruinirend;  letzteres  nämlich  nicht  nur  der  Zeitverschwendung
  halber,  sondern  auch,  weil  eine,  wenn  auch  noch  so  kurze
und  äußerliche  Berührung  mit  dieser  verführerischen  Sphäre,  welche  man
„Kunst“  nennt,  den  angehenden  „Künstler“  (falls  er  sich  eben  in  seiner
Begabung  getäuscht  haben  sollte)  nur  zu  leicht  für  die  Ergreifung  irgend
eines  anderen  „praktischen“  Berufs  mehr  oder  weniger  unfähig  macht:
man  wandelt  eben  „nicht  ungestraft  unter  Palmen“.  —

Damit  tritt  uns  abermals  ein  für  die  Nothwendigkeit  vorhergehender
gewissenhafter  Prüfung  der  künstlerischen  Befähigung  sehr  ins  Gewicht
fallendes  Moment  entgegen;  denn  wir  dürfen  uns  nicht  der  bedenklichen
Reflexion  entziehen,  daß  das  Maß  der  allgemeinen  Vorbildung,  auf  welches
sich  heutzutage  die  große  Mehrzahl  aller  sich  der  „Kunst“  widmenden
jungen  Leute  beschränken  zu  dürfen  vermeint,  schwerlich  genügen  dürfte,  um
überhaupt  einen  zu  folcher  Selbsterkenntniß  gelangten  jungen  Mann  ohne
Weiteres  für  die  Ergreifung  einer  anderen,  dem  Künstlerberuf  in  geistiger
Beziehung  ungefähr  gleichwerthigen  Laufbahn  zu  befähigen.  Die  Ansprüche
find  hinsichtlich  des  Umfangs  der  allgemeinen  Vorbildung,  selbst  für  rein
technische  Berufsarten,  gegenwärtig  so  gestiegen,  daß  es  mehr  als  zweifelhaft
  scheint,  ob  ein  solcher  junger  Mann  auch  nur  die  Kenntnisse  besäße,
um  sich  —  ohne  sozusagen  wieder  von  vorn  anzufangen  —  z.  B.  dem
Kaufmannsstande,  dem  Forst=  oder  Militärfache,  geschweige  denn  einer,
wenn  auch  untergeordneten  wissenschaftlichen  Carrière  widmen  zu  können.
Ja,  es  herrscht  unter  den  Künstlern  vielfach  sogar  das  bequeme  Vorurtheil,
daß  jede  positive,  über  die  bescheidensten  Elementarkenntnisse  hinausgehende
Bildung  zwar  im  Ganzen  recht  schön,  im  Grunde  aber  für  die  künstlerische
Ausbildung  unnütz,  unter  Umständen  sogar  schädlich  sei,  weil  sie  die  Entwickelung
  des  Verstandes  auf  Kosten  der  lebendigen  Anschauung  befördere
und  dadurch  nachtheilig  auf  „die  freie  Entfaltung  des  künstlerischen  Genius“,
  wie  die  beliebte  Phrase  lautet,  einwirke.  Man  sehe  hierin  keine
Uebertreibung:  jenes  Vorurtheil  geht  mitunter  so  weit,  daß  man  gerade