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liche Stelle außerordentlicherweise zu besetzen,
wenn dies von der zur Besetzung
berufenen Behörde ordentlicherweise, also
namentlich innerhalb der geordneten Frist,
nicht geschieht. So devolvierte 7 B. das
Besetzungsrecht der vom Kapitel zu vergebenden
Pfründe an den Bischof, von
diesem an den Erzbischof und von diesem
letztern wiederum an den Papst.
Prozeß versteht man unter Devolutiveffekt
die Wirkung eines Rechtsmittels,
wodurch die Sache von einem Untergericht
an ein höheres gebracht wird, wie dies bei
den Rechtsmitteln der Berufung, der Beschwerde
und der Revision der Fall ist.
Devotion (lat.), Ehrfurcht, Ehrerbietung;
Ausdruck, welcher insbesondere zur
Bezeichnung der Unterwürfigkeit und Ergebenheit
Fürsten und Oberbehörden gegenüber
gebraucht wird. Devot, ergeben,
unterthänig.
Dezentralisation (lat.), s. Zentralisation.
Dezernieren (lat.), beschließen, einen
ferictlichen oder überhaupt amtlichen Becheid
erteilen; Dezernent, dasjenige
Mitglied eines Kollegiums, welches in
dem letztern über eine zu erlassende Verfügung
oder über einen zu fassenden Beschluß
Bericht erstattet (vreferierte); Dezernat,
Berichterstattung; auch Bezeichnung
für die Unterabteilungen einer Behörde,
welche für die Bearbeitung einzelner
Fächer eingerichtet find.
Dezimieren (lat.), den Zehnten nehmen;
in der Kriegssprache das Strafgericht
über eine Truppe, welche sich der Feigheit
oder der Meuterei schuldig gemacht
hat, wofür je der zehnte Mann mit dem
Tod büßen mugl.
Dezisiv (lat.), entscheidend; z. B. Dezisivworte,
derjenige Teil eines richterlichen
Erkenntnisses, in welchem die Entscheidung
enthalten ist, im Gegensatz zu
den beigegebenen Gründen; De Asiostimme
(Votum decisivum), im Gegensatz
zu der bloß beratenden Stimme (votum
consultativum) eine solche, welche
bei einem Beschluß nach Stimmenmehrheit
mitgezählt wird; dann besonders das
Recht, bei Stimmengleichheit die Entscheidung
zu geben, welches zumeist dem Vor-Im
verpflichtet; in der evangelie
Devotion — Diäten.
sitzenden der Versammlung veiselegt ist.
So gibt z. B. im deutschen Bundesrat bei
Stimmengleichheit die Präsidialstimme
den Ausschlag.
Diakön (Diakonus, Frichh, „Dienerc),
in der katholischen Kirche ein Geist
des Priesters beim Altardienstzdritter
ad des Priesterstands, der jiu Cölibat
Tflichtetz in der epangelichen Kicch
Hilfsgeistlicher. Diakonissinnen, s. v.
w. Krankenpflegerinnen. Eine Diakonissenanstalt
wurde 1836 vom Pastor
Fliednerin Kaiserswerth gegründet. Seitdem
sind zahlreiche Diakonissenanstalten
und Arbeitsstationen entstanden und zwar
nicht nur in Deutschland.
iarchie (griech., „Zweiherrschafte),
Regierungsform, wonach zwei Staatsbeherrscher
gleichzeitig neben= und miteinander
regieren, wie in Sparta;z auch Bezeichnungfür
das Vorhandensein zweier Gegenkaiser
oder sonstigen Thronprätendenten.
Diäten (richtiger eigentlich: Disten, v.
lat. dies, »Tagegelder«), Vergütungen,
welche an Beamte für Geschäftsreisen, an
Anwalte bei auswärtigen Geschäften, an
Abgeordnete während der Sitzungsperiode
zur Entschädigung für den hierdurch erwachsenden
besondern Aufwand gezahlt
werden; daher Diät, s. v. w. Sitzungsperiode
einer Ständeversammlung; Diätarius
(Diüätar), der zeitweilig beieiner
es unter Verwilligung von D. Angestellte.
Die Page, ob den Mitgliedern ständischer
Körperschaften als solchen während
der Legislaturperiode D. zu zahlen
seien oder nicht, ist der Gegenstand lebhaften
Streits geworden, namentlich seitdem
man bei der Errichtung des Norddeutschen
Bundes, abweichend von der bisberigen
deutschen Gewohnheit, das Prinzip
der Diätenlosigkeit der Reichstagsahgeortneten
adoptiert hat. Man macht nämlich
auf der einen Seite für die Nichtzahlun
von D. den Umstand geltend, daß die Stellung
des Abgeordneten, der keine D. beziehe,
also ein reines Ehrenamt bekleide,
eine würdigere und angesehenere sei als
im umgekehrten Fall, wo man durch die
Zahlung von D. manches unlautere Mitglied
in die Kammer ziehe; ja, John Stuart