Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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A. Die Armenhaus-Hauptkasse und den sogenannten Unterstügungefonds berressend. 
  
·0. 
Gegenst ánde. 
Haupt- 
Betrag. 
Reblr. CGr. Pf. 
Kdnigreich 
Sachsen. 
Reblr Gr. Pf 
im 
Herzogthum 
Sachsen. 
Rthir. Ger. Pf. 
  
-)b 
Betrag von voriger Seit 
An Verpflegungsgelder-Rückständen: 
a)) aus dem Stifte Merseburg bis sten Juni 1815. nach 
dem Steuerschiössel von 0,184 und 0,3190 
b) aus dem Suste Naumburg pro 1821. nach dem 
Steuerschlüssel zu 0,006 und 0,y99 
an Kuxantheilen im Himmelsfürst 
bei Freiberg. .. .. .7601 Rthlr. 22 Gr. 8 Pf. 
und im Eislebenschen 926 — 6 -— - . « 
an Ruͤckstand auf die Verpflegungsgelder aus dem Stifte 
Nauniburg-Zeiltz vom Jahre 1812. bis öten Juni 1515.. 
welcher nach dem Suft Naumburgschen Steuerschlüsse. 
zu 0,000 und 0,931 angenommen wird mi.. 
für die zum Festungsbau Torgau gezogenen Grundstücke 
des dasigen Zuchthausses 
die Zunsen von dem im Herzogthume ausstehenden oben 
unter To. 3. Litt. b. mutegriffenen Kapital von 
600 Rthlr. in dem noch nicht eingezahlten Vermdgen 
der Tietzin, bestehend, von 6 Jahreen 
kan rückständigen Beiträgen für einzelne Anstallen: 
a) aus der Konigl. Sächs. Rentkammer für Waldheim 
b) aus derselben für Langendpffr 
c) von dem Rentamte zu Weißenfels für Langendorf. 
an Beständen des Untersintzungsfonds, welche am 5. Juni 
1815. betragen haben: 
a) an baarem Gelde incl. 80 Ril. 
Kassenbillets. .. ..... . .. 654Rtl. 2Gr. 5Pf. 
b) in Partlalobligat neu zu #### 4,500 — — 
D) in Konsenskapital zu nse J,000 —.— 
4)0 in Schuloverschreibungen der 
Armenhaus-Hauptkasse, welche 
unter den Passivismu begriffen 
sinnd 330 #i2r — " 
6c) in rückständigen Zunssen. 96 = 
6--— 
  
650,98 4 
1,658 — 10 
2,000 — 
  
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6oool 
  
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11,250 
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587,281 
305 
104 
761-. 
132 
258 
36 
11,250 
63,70 2 
1,352 
  
1,481 
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