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mern entscheidet der Reerutirungsrath in
letzter Instanz, und zwar ohne Beyziehung
der Militärbeysitzer, wenn die Vertauschung
vor der definitiven Berichtigung der Conseriptionolisten
statt fand (&. 35.) mit
Beyzlehung derselben, wenn die Vertauschung
erst später angemeldet wurde.
Ueber die Dienstesfähigkeit derjenigen
welche einen bereits in die Armee eingereihten
Bruder ersetzen wollen, erkennen
ausschließend die Militärbehörden.
V. Abschnitt.
Von der Entlassung.
61.
Die Armeepflichtigkeit derjenigen, welche
in die Armee auf den Grund der Conseription
eingereiht wurden, endet in der
Negel erst, wenn sie die gesetzliche Dienstzeit
von 6 Jahren in der Armee zubrachten;
früher nur dann, wenn, und so
wie sie
a) dienstesuntauglich wurden, oder
b)) unter Erfüllung der in den G. 55
und 55 ertheilten Vorschriften für
sich einen Ersatzmann stellten, oder
c) sich mit einem älteren Diensttauglichen,
der Armeepflicht bereits entlassenen
Bruder vertauschten, und
dieser fuͤr sie in die Armee trat,
oder
d) wirklich in den geistlichen Stand getreten
sind. —
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&. 62.
Die Armee-Pslichtigkeit eines Ersatzmanns
endet in der Regel gleichfalls nur
nach vollendeter sechsjähriger Dienstzeit,
früher nur dann, wenn, und so wie der:
selbe
a) dienstuntauglich wird, oder
b) jene Dienstzeit zurücklege, welche
seinem Einsteller bey dem Austreten
aus der Armee noch obgelegen
hätte, oder
JPc) einen Ersatzmann stellt.
g. 63.
Für diejenigen Conserlbirten, welche
nicht in die Armee eingereiht wurden, endet
die Armeepflichtigkeit in der Regel während
des zweyten Jahres derselben unmittelbar
nach Vollendung der Aushebung jener
Altersclasse, welche im ersten Jahre
der Armeepflichtigkeit steht, früher endet
sie nur dann, wenn, und so wie sie
1) mit Gebrechen behaftet sind, welche
sie zum Dienste der Armee untauglich
machen;
2) wenn ein Conseribirter einen Ersagmann
stellte und die Vorschriften der
G. 53. und 55. erfüllte;
3) wenn sie auf den Grund des F. 5.
von der Ehre der Waffen ausgeschlossen,
und nach K. 45 während 6 Jahren
zu der darinn bezeichneten Arbeit
verwendet wurden, oder in Bereitschaft
standen.