234 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
lung der Ordnung im Lande zu sehen hatten, vorlegen, der
geheime Finanzrath v. Opell übernahm es, den kleinen Dienst
des Generalgouvernements und die Finanzverwaltung in Gang
zu bringen, wobei ihn der zwickauer Bürgermeister Ferber,
später Apellationsrath Körner unterstützten; Oberst v. Carlowitz,
der nach der Schlacht bei Lützen den sächsischen Dienst verlassen
und sich zu Kaiser Alexander nach Bautzen begeben hatte,
wurde mit der Wiederherstellung des Heeres, der Errichtung
der Landwehr und des Landsturms beauftragt, wozu ihm der
preußische Assessor Eichhorn, damals Offizier in Blüchers
Stabe, beigeordnet wurde. Zu diesen trat noch der preußische
Geheimrath Krüger. Am 22sten versammelte Stein die Mitglieder
des neuen Gouvernements und sprach ihnen unter
scharfer Verurtheilung von Sachsens bisherigem politis en Verhalten
sein Vertrauen aus, daß sie als tüchtige Männer die
nunmehrige bessere Gestaltung der Dinge fördern würden.
Eine Proclamation vom 27sten, welche die Einsetzung der
obersten Verwaltung verkündete, forderte zu treuer Anhänglichkeit
an den Zweck der Verbündeten, zu strengem Gehorsam
gegen die zu erlassenden Verordnungen auf und sicherte die
Verwendung der Kräfte des Landes für die Befreiung Deutschlands
wie für die Herstellung eines dauerhaften Friedens zu.
Sämtliche sächsische Beamte mußten sich unter Androhung
sofortiger Entlassung durch Revers den verbündeten Mächten
verpflichten 1). Um den Unordnungen und Bedrückungen abzuhelfen,
welche durch die zahllosen Anforderungen der vier verbündeten
Heere entstanden waren, wurde sämtlichen Militärbehörden
die Errichtung des Generalgouvernements formell
angezeigt. Letzteres erhielt die Befugniß, Staffelstraßen für die
durchziehenden Truppen, eine bewaffnete Sicherheitspolizei, geheime
Überwachung der Verbindung Übelgesinnter mit dem
Feinde, Geschäftsverbindung mit den Heeresintendanten, Magazine
und das Lieferungswesen einzurichten; seine Ausgaben
1) Der König gestattete denselben 6. November ausdrücklich die Ausstellung
dieses Reverses.