Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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III.  im  Jart-Kreis:
21)  an  den  Pfarrer  Krüger  zu  Gaggstadt,  Oberamts  Gerabronn;
IV.  im  Donau-Kreis:
22)  an  den  gräflich  Fugger'schen  Förster  Bartholomäus  Regenbogen  zu  Roth,
Oberamts  Wiblingen.
Die  K.  Oberämter  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  dieser  Preis-Austheilungen,  so
wie  der  unter  dem  5.  d.  M.  bekannt  gemachten  bedingten  Erneuerung  der  Preis-Aussetzung
  in  den  Intelligenz-Blättern  ihrer  Bezirke  angemessene  Erwähnung  geschehe.

Stuttgart  den  26.  August  1851.
"“  Fär  den  Departements-Chef:

Walther.

b)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  von  Hofer's  „kurzer  Anleitung  zum  schristlichen  Gedanken-Vortrage
  für  Elementarschulen.“

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  26.  d.  M.
dem  Buchdruckerei-Inhaber  D.  Rapp  in  Rottweil  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck
  des  in  seinem  Verlage  erscheinenden  Werkes:  „Kurze  Anleitung  zum  schriftlichen
Gedanken-Vortrage  für  Elementar-Schulen  rc.  von  B.  M.  Hofer,  Oberlehrer  am
K.  katholischen  Schullehrer-Seminar  in  Gmünd,“  auf  die  Dauer  von  sechs  Jahren  gnddigst
  zu  ertheilen  geruht;  was  unter  Hinweisung  auf  die  Königliche  Verordnung  vom
25.  Februar  1815,  in  Betreff  der  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck,  hiemit  öffentlich
  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  50.  August  1831.
s  gust  Füx  den  Departements-Chef:

Walther.

J%)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  von  „Müllers  Handbuch  bei  seelsorglichen  Funktionen.“

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  1.  d.  M.
der  Wolff'schen  Buchhandlung  zu  Augsburg  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck
der  in  ihrem  Verlag  erscheinenden  Schrist:

„Handbuch  bei  seelsorglichen  Funktionen  für  katholische  Seelsorger  von  D.
J.  N.  Müller,  Erzbischöflichem  Dom-Präbendar  in  Freiburg,  2  Theile.“