Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Gewicht Abgaben-Säße churs * 
Venennung der Gegenstände. oder beim von Ithiner 
Anzahl. — —— 
vrn Sar xtt. SEar Glrut. 
  
  
  
wolle oder Leinen gemischt, gewalkte und unge- 
walkte, Borten, Strümpfe, Bänder, Schnürc, 
Teppiche, desgleichen Hutmacher-Arbeiten (ge- 
  
  
  
  
  
silztte) ..... ... ... . . .... 1 Zentn. 30 —+——Fe. 
Ausgenommen hiervon sind allein: * 
d) Flanelle und Moltons, weiße oder mit Streifen 
geweb, große Frießdecken, Warp oder Bauer- 
Zi zeug von Wolle mit Lei engemischt; diese zahlenditol00 — 
Zink. 
a) rvoher ........... ldito 2— ——i„ 
b) in Blechen ... 1 dilo *- 
Dritte Abtheilung. 
Von den Abgaben, welche zu entrichten sind, wenn Gegenstände zur 
Durchfuhr angemeldet werden. 
Die in der Ersten Abtheilung benannten Gegensiände bleiben auch bei 
der Durchfuhr in der Regel abgabenfrei. 
Die Abgaben, welche nach der Zweiten Abtheilung bei der Einfuhr und 
Ausfuhr von Waaren zu entrichten sind, müssen in der Regel auch bei der 
Dmrchfuhr erlegt werden; folglich der allgemeine Jollsatz von cinem halben 
Thaler vom Zentner, oder staltt dessen die daselbst anders, höher oder niedriger 
festgestellten Saͤtze. 
Ausnahmen hiervon treten durch Bestimmung eines besondern Durchfuhr- 
Jolles nur ein, wo theils durch Konventionen die Abgaben für den Transite 
abweichend fesigesiellt, theils aus andern Rücksichten, insbesondere auch nach 
den Straßen, auf welchen die Waaren verfahren werden, niedrigere Sätze den 
Umständen gemäß befunden sind. 
Diese Ausnahmen sind vornehmlich folgende: 
I. Bei der Durchfuhr von Waaren, welche rechts der Oder seewärte oder 
landwärtse eingehen, desgleichen, welche durch die Odermündungen oder 
anderswo in die ostlichen Provinzen linke der Oder zuerst eingehen, aber 
mit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.