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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen DPreußischen Srcaaten.
SJNo. 18. —
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(No. 686) Allerhochste Kabinetsoerder vom 19ten Nevember 1821., betreffend die An-
wendung des Besteuerungs-Sysiems auf die Prorinz Neu-Vorpommern.
Er. nähere Erwägung der für die Provinz Neu-Vorpommern besiehenden Ver-
hältnisse hat Mich überzeuge, daß eine längere Verzögerung der bis jetr Ansiand
gefundenen Maaßzregel, das in die übrigen Provinzen Meines Staats cingefährte
Besteuerungssystem auch für Neu-Vorpommern gleichförimig in Anwendung zu
bringen, namentlich die Ausschließung derselben aus dem Jollverbande, weder an
sich nothwendig, oder durch die abgeschlossenen Traktaten gerechtferliget, noch
dem wohlenwogenen Interesse der Einwohner selbst zuträglich sey, daß sie da-
gegen einen Zustand herbeifuhre, der auf der einen Seite die Steucrverwaltung
verwirrt und kosibarer macht, indem er auf der andern den Eimvohnern der Pro-
vinz die Vortheile einer allgemeinen Freiheit des Verkehrs mit ihren eignen Mit-
burgern entzieht. Ich habe daher beschlossen, die Ausführung der Steuergesetzc
vom Zosien Mai 1820., in soweit solche noch nicht statt gefunden, auch für die
Provinz Neu-Vorpommern in derselben Ausdehnung anzuordnen, in welcher sie
in den übrigen Provinzen vollzogen worden, so daß darin namentlich auchdie
Eteuergesetze vom 26sten Mai 1818. und g#en Febmar 1870. zur Anwendung
kommen sollen. Ich überlasse Ihnen, dieser Meiner Besiummung zu Folge das
Erforderliche zu veranlassen, und dem Finanzminister besonders auch die Berück-
sichrigung des frühern Verhältnisses gegen Schweden in der Maaße zu empfehlen,
das den Einwohnern der Provinz in Ansehung solcher Artikel, welche sie bisher
hauptsächlich aus Schweden bezegen, eine Begünstigung gegen die allgemein vor-
geschriebenen Zoll= und Steuersätze auf ein angemessenes Verbrauchsqnantum,
gestattert werde, weshalb Sie mit demselben das Nähere zu verabreden haben.
Berlin, den 1oten November 1821.
n Friedrich Wilhelm.
An
den Staatekanzler Herrn Fürsien von Hardenberg.
Hh (No. 687.)
(Ausgezeben zu Berlin den 11ten Dezember 1821.)