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Alle Bemühungen des Herrn von Schwerin, bei dieser Ge—
legenheit etwas über die Richter'sche Denunziation zu erfahren,
waren vergeblich.
Herr von Schwerin verbüßte diese Strafe, aber da er noch
immer nichts über den Verbleib der Richter'schen Denunziation
erfahren hatte, griff er in einem Briefe den Herrn von Madai
noch viel schärfer an. Selbstverständlich wurde er von Neuem
angeklagt und verurtheilt. Diesmal legte Herr von Schwerin
Revision ein, und in der Revisionsinstanz setzte er es endlich durch, daß
die Richter'sche Denunziation zur Stelle geschafft wurde.
Der Seuge Richter war selbst zugegen, erkannte dieselbe
als von ihm herrührend an und erklärte, daß er den Derrn
Schuchhardt unmöglich für einen hohen Dolizeibeamten habe
halten können, sondern immer geglaubt habe, er sei ein Zauernfänger,
trotzdem sein Chef, der Wirth Siebert, wiederholt darauf hingewiesen
habe, daß nichts passiren könne, so lange Schuchhardt mitspiele.
Auf die Frage des Oräsidenten an den Dertreter der Dolizeibehörde,
warum Schuchhardt nicht bestraft sei, erklärte dieser als
Seuge, daß Schuchhardt nicht bestraft sei, weil auch Siebert keine
Strafe erlitten habe. Der Angeklagte erklärte dies für unwahr.
Die sofort herbeigeholten Akten bestätigten, daß p. Siebert wegen
Duldens von Hazardspiel zu 500 Mark Geldstrafe verurtheilt
worden war. Der Dertreter der Dolizeibehörde, über diesen
Widerspruch seiner Aussage mit den Akten befragt, erklärte, daß er
dann falsch berichtet sein müsse. (1II) Hierauf erklärte der Angeklagte:
„Es ist traurig, daß dieses sehr häufig vorkommt.“
Der Dertreter der Holizeibehörde befragt, ob die Fälschung
der Daten, wegen welcher Derr von Schwerin auf disziplinarischem
Wege aus dem Amte entfernt sei, nothwendig
von Derrn von Schwerin herrühren müsse, erklärte
unter seinem Eide: Es ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen,
daß es auch ein Anderer gethan haben kann.
Auf diese Aussage hin haben wir allen Grund anzunehmen,
daß an Derrn von Schwerin eine unerhörte Dergewaltigung
begangen worden ist, weil er dem Judenthum uno seinen Söldlingen
gefährlich zu werden drohte, besonders auch, weil er in der
Croner'schen Angelegenheit Herrn von Madai zu tief in die
Karten geguckt und sich nicht als williges Werkzeug erwiesen hatte.