Inhaltsverzeichnis : Spittler’s sämmtliche Werke. Erster Band. (1)

gierungen  umzugestalten,  würde,  meinte  er,  schließlich  nicht
zum  Nachteile  des  Staates  ausfallen.  Er  hielt  indes  nach  wie
vor  daran  fest,  daß  es  im  Interesse  beider  Teile  liege,  den  bestehenden
  Friedensstand  zu  wahren.  Sollte  auf  die  bezüglichen
Entschlüsse  des  Konzils  eingewirkt  werden,  so  könne  dies  nur
mittels  der  deutschen  Bischöfe  selbst  geschehen.  Er  habe  diese
nicht  im  Zweifel  darüber  gelassen,  daß  ‚tief  eingreifende  Änderungen
  in  dem  Organismus  der  römischen  Kirche,  wie  sie  die
absolutistischen  Tendenzen  der  Kurialpartei  anstrebte‘‘,  nicht
ohne  Einfluß  auf  die  Beziehungen  der  Kirche  zum  Staate  und
damit  auf  ihre,  der  Bischöfe,  Stellung  der  Regierung  gegenüber
bleiben  würden.  Diese  Beziehungen  und  das  bisher  von  der
Staatsregierung  gezeigte  wohlwollende  Entgegenkommen  für  die
Bedürfnisse  und  Wünsche  der  Kirche  beruhten  auf  dem  bestehenden
  Organismus  der  Kirche  und  auf  der  anerkannten
Stellung  der  Bischöfe  in  demselben.  Werde  diese  alteriert,
so  würden  auch  die  Pflichten  der  Regierung  andere,  nicht  nur
in  moralischer,  sondern  auch  in  juristischer  Hinsicht,  und
letztere  muß  sich  fragen,  ob  die  veränderte  Stellung  der  Bischöfe,
welche  ihr  gegenüber  die  nächsten  Vertreter  und  Organe  der
Kirche  sind,  nicht  eine  veränderte  Behandlung  in  legislatorischer
und  administrativer  Hinsicht  erforderlich  mache.‘  —  Suchten
die  Bischöfe  ihre  Rechte  zu  wahren,  so  sollten  sie  wissen,  daß
der  Staat  „auch  im  schlimmsten  Fall‘  ihre  Rechte  im  eigenen
Lande  wahren  würde.

Im  übrigen  sollte  Arnim  dem  Konzil  und  der  Kurie  gegenüber
  eine  vollkommen  ruhige  und  abwartende  Stellung  bewahren
und  sich  darauf  beschränken:  vertraulich,  in  Übereinstimmung
mit  den  gleichgesinnten  Kollegen,  eine  möglichst  ermutigende
und  stärkende  Einwirkung  auf  die  Bischöfe  geltend  zu
machen.

Diese  Mahnungen,  denen  sich  der  österreichische  Gesandte
anschloß,  blieben  bei  den  deutschen  und  österreichischen  Bischöfen
nicht  ohne  Wirkung.  Ende  Januar  beschworen  sie  den  Papst,
da  für  sie  feststand,  daß  die  Definition  der  päpstlichen  Unfehlbarkeit,
  selbst  bei  den  anerkannt  ‚‚besseren  Männern‘,  Groll
erregen  und  jedenfalls  den  Regierungen  ihrer  Sprengel  ‚‚den
Grund  oder  den  Vorwand  geben  würde,  die  noch  übriggebliebenen
Rechte  der  Kirche  anzugreifen‘  —  die  fragliche  Lehre  dem  allgemeinen
  Konzile  zur  Beratung  nicht  vorzulegen.  Da  Pius  IX.