gierungen umzugestalten, würde, meinte er, schließlich nicht
zum Nachteile des Staates ausfallen. Er hielt indes nach wie
vor daran fest, daß es im Interesse beider Teile liege, den bestehenden
Friedensstand zu wahren. Sollte auf die bezüglichen
Entschlüsse des Konzils eingewirkt werden, so könne dies nur
mittels der deutschen Bischöfe selbst geschehen. Er habe diese
nicht im Zweifel darüber gelassen, daß ‚tief eingreifende Änderungen
in dem Organismus der römischen Kirche, wie sie die
absolutistischen Tendenzen der Kurialpartei anstrebte‘‘, nicht
ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staate und
damit auf ihre, der Bischöfe, Stellung der Regierung gegenüber
bleiben würden. Diese Beziehungen und das bisher von der
Staatsregierung gezeigte wohlwollende Entgegenkommen für die
Bedürfnisse und Wünsche der Kirche beruhten auf dem bestehenden
Organismus der Kirche und auf der anerkannten
Stellung der Bischöfe in demselben. Werde diese alteriert,
so würden auch die Pflichten der Regierung andere, nicht nur
in moralischer, sondern auch in juristischer Hinsicht, und
letztere muß sich fragen, ob die veränderte Stellung der Bischöfe,
welche ihr gegenüber die nächsten Vertreter und Organe der
Kirche sind, nicht eine veränderte Behandlung in legislatorischer
und administrativer Hinsicht erforderlich mache.‘ — Suchten
die Bischöfe ihre Rechte zu wahren, so sollten sie wissen, daß
der Staat „auch im schlimmsten Fall‘ ihre Rechte im eigenen
Lande wahren würde.
Im übrigen sollte Arnim dem Konzil und der Kurie gegenüber
eine vollkommen ruhige und abwartende Stellung bewahren
und sich darauf beschränken: vertraulich, in Übereinstimmung
mit den gleichgesinnten Kollegen, eine möglichst ermutigende
und stärkende Einwirkung auf die Bischöfe geltend zu
machen.
Diese Mahnungen, denen sich der österreichische Gesandte
anschloß, blieben bei den deutschen und österreichischen Bischöfen
nicht ohne Wirkung. Ende Januar beschworen sie den Papst,
da für sie feststand, daß die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit,
selbst bei den anerkannt ‚‚besseren Männern‘, Groll
erregen und jedenfalls den Regierungen ihrer Sprengel ‚‚den
Grund oder den Vorwand geben würde, die noch übriggebliebenen
Rechte der Kirche anzugreifen‘ — die fragliche Lehre dem allgemeinen
Konzile zur Beratung nicht vorzulegen. Da Pius IX.