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selben abzuschneiden, aber das Mittel hiefür ist die Blokade der
feindlichen Häfen, der Gegner kann Schiffe mit Seide, Baumwolle,
Kaffee u. s. w. wegnehmen, welche die Blokade zu brechen
suchen, er darf es nicht auf hoher See thun, wie dies gegen
Schiffe gestattet ist, welche mit Contrebande nach einem feindlichen
Hafen unterwegs sind. Es ist nun namentlich in Betreff
zweier Artikel heute allgemein anerkannt, dass der Begriff der
Contrebande früher nur missbräuchlich auf dieselben ausgedehnt
wurde, Geld und Lebensmittel. Der Versuch, Geld als solche
zu betrachten, ist schon durch die modernen Verkehrs- und Creditmittel
gegenstandslos geworden. Die Behauptung aber, dass
Lebensmittel Contrebande sein könnten, ist selbst von England,
das dieselben in den Revolutionskriegen so behandelte !?), längst
aufgegeben und wird von englischen Schriftstellern auf das entschiedenste
verurtheilt. So sagt HALL: „Es kann keinen Augenblick
bezweifelt werden, dass die Beschlagnahme von Lebensmitteln,
die nach einem feindlichen Hafen bestimmt sind, nicht
nur dem Gebrauch zufolge unerlaubt ist, sondern auch principiell
nicht gerechtfertigt ist. Einer grossen Bevölkerung Nahrung
abzuschneiden, wenn dies keinem unmittelbar militärischen Zwecke
dienen kann, weil dieselbe möglicher Weise einen Theil des Unterhaltes
bilden kann, den in fast jedem Falle eine Armee oder
ein eschwader anders woher zu beziehen vermag, würde heissen,
allen neutralen Handel in unschuldigen Artikeln zu hindern“
(Internat. Law p. 619). PnILLımorE anerkennt in dem Streite
zwischen England und Dänemark, dass „the priority of misconduct
on the part of France towards a neutral did not justily a
retaliatory misconduct on the part of England (Internat. Law ed
Ill p. 433). Carvo bemerkt: „Ni le caract&re des guerres actuel-.
les ni le mode selon lequel se poursuivent de nos jours les operations
militaires ne justifient, du moins chez les peuples civilises,
l’adoption de telles mesures extr&mes. Nous nous croyons fondes
ä poser en principe que le commerce des denr&es alimentaires reste
18) Es ist hierbei zu bemerken, dass Frankreich in diesem Punkte voranging,
durch Decret vom 9. Mai 1793 verfügte der Convent, dass neutrale Schiffe
mit Lebensmitteln, die nach einem feindlichen Hafen bestimmt waren, aufgebracht
werden sollten. England antwortete mit gleicher Verfügung cf. dagegen
die Denkschrift des dänischen Ministers GRAF BERNSTORFF (Phillimore
Intern, Law. III p. 426 ff.).