Armateur — Armenrecht.
Musterbild der antiken Demokratie erscheint,
so wurde die A. gan) besonders
durch Sparta repräsentiert. Auch die altrömische
Republik mit ihrer Patriziererrschaft
war recht eigentlich eine A.
enso hat man das frühere Deutsche
Reich in der Zeit des Verfalls, als die
kaiserliche Autorität lediglich ein Schattenbild
und die Regierungsgewalt in den
einzelnen Territorien in den Händen einer
roßen Anzahl von Kurfürsten, Fürsten,
rafen, weltlichen und geistlichen Herren
war, nicht mit Unrecht als eine A. bezeichnet.
Auch in dem Freistaat Venedig hat
sich lange Zeit hindurch die aristokratische
Etaatsfernn erhalten. Wenn aber auch
der Begriff der A. heutzutage als Staatsbeherrschungsform
picht mehr von praktischer
Bedeutung ist, so spricht man doch
noch von A. in dem Sinn, daß man darunter
eine bevorzugte Klasse der Staatsangehörigen
versteht, und zwar ist es zus
meist die Geburts-(Standes-, Erb-Aristokratie,
welte man dabei im Auge
hat, also der Adel (s. d.). Aber auch von
einer Beamten= und von einer Geldaristokratie
(Plutokratie) wird in
ebendiesem Sinn gesprochen, wie ja auch
nicht selten von einer A. des Geistes die
Rede ist, welcher ein besonderer Grad von
Bildung eine bevorzugte Stellung einräumt.
Aristokrat wird der Zugehörige
oder der Anhänger der A., namentlich der
Geburtsaristokratie, genannt; Aristokratismus
ist die ausgesprochene Vorliebe
für aristokratische Vorrechte und Gebräuche.
Aristokratisierend nennt
man eine Staatsverfassung, welche zwar
nicht die A. als Spnatsbeherschungesorm
aufweist, aber gleichwohl einen gewissen
aristokratischen Zug und Charakter erkennen
läßt, wie dies namentlich bei der englischen
Staatsverfassung der Fall ist.
Armateur sa& spr. öhr), s. v. w. Kaper.
Armatür ( z4p die Ausrüstung eines
Schiffs, einer Festung oder eines einzelnen
Soldaten.
Armee (franz.), Kriegsheer; die gesamte
Truppenmacht eines Staats; dann
auch eine größere Truppenmasse, welche
unter einem Oberbefehlshaber auf einem
bestimmten Kriegsschauplatz in Thätigkeit
Staatslerikon.
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tritt, teils nach dem Zweck (z. B. Okkupations-,
Observationsarmee), teils nach
dem Schauplatz ihrer Thätigkeit (z. B.
Mainarmee, Loirearmee, Nordarmee 2c.)
benannt. Armeekorps, eine aus Truppenkörpern
von allen Waffengattungen zuslammengezete
Heeresabteilung, groß genug,
um elbständig doerieren zu können.
Trmenpflege. Während im Mittelalter
die A. zumeist in den Händen der
Kirche war, hat in neuerer Zeit der Staat
dieselbe mehr und mehr in die Hand genommen
und namentlich die Gemeinden
zur öffentlichen Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen herangegagen. Die Armenpolizei
ist ein wichtiger Teil der
öffentlichen Verwaltung, namentlich in
den größern Städten zumeist besondern
Körperschaften (Armendeputationen, Armenpflegschaftsräten
2c.) übertragen; auch
ist die Privatwohlthätigkeit durch zahlreiche
Vereine einigermaßen organisiert
worden. Für das Deutsche Reich, mit
Ausnahme von Bayern und Elsaß-Lothringen,
sind die Bedingungen, unter
welchen die öffentliche Unterstützung zu gewähren
ist, durch das Bundesgesetz über
den Unterstütungswohnsit. (s. d.) vom
6. Juni 1870 und durch die Ausführungsbestimmungen
der Einzelstgaten geregelt.
Armenrecht, das Recht einstweiliger
Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen
Rechtsstreits, welches nach der deutschen
Zivilprozeßordnung diejenige Partei
für sich in Ansproch nehmen kann, welche
außer Stande ist, ohne Beeinträchtigung
des für sie und für ihre Familie notwendigen
Lebensunterhalts die Kosten des
Prozesses zu bestreiten. Das Gesuch um
Verwilligung des Armenrechts muß von
einem obrigkeitlichen Zeugnis begleitet
sein, in welchem unter Angabe des Standes
oder Gewerbes, der Vermögens= und
Femilienperhälinise der Partei sowie des
etrags der von dieser zu entrichtenden
direkten Staatssteuern das Unvermögen
zur Bestreitung der Prozeßkosten ausrücklich
bezeugt wird. Einer solchen Partei
kann das Gericht von Amts wegen einen
Rechtsanwalt beiordnen. Vgl. Deutsche
Zivilprozeßordnung, 1#8 106 5 Deutsche
Rechtsanwaltsordnung, §8# B" , 37.