Full text : Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

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finanzquellen  nicht  unter  ihre  Finanzvorlagen  aufgenommen.  Dafür
griff  nunmehr  der  Zentrumsabgeordnete  Müller-Fulda  den  Gedanken
  wieder  auf;  sein  Antrag  fand  auch  in  der  ersten  Kommissionslesung
  Annahme.  Infolge  der  Einwendungen  des  Reichsschatzsekretärs
  und  des  preußischen  Finanzministers  wurde  die
Wehrsteuer  jedoch  in  der  zweiten  Lesung  wieder  fallen  gelassen.

Endlich  wurden  auch  mehrere  Ausfuhrzölle  vorgeschlagen,
so  auf  Kali,  Lumpen  und  Kohlen.  Alle  diese  Zölle  bekämpfte
die  Regierung  mit  guten  Gründen.  Ein  Kaliausfuhrzoll  berührte
zunächst  die  finanziellen  Interessen  Preußens,  Anhalts  und  einiger
thüringischen  Staaten;  dann  erschwerte  er  ebenso  wie  der  vorgeschlagene
  Lumpenzoll  die  Handelsvertragsverhandlungen,  besonders
die  damals  gerade  mit  den  Vereinigten  Staaten  geführten  Unterhandlungen.
  Bei  Einführung  eines  Kohlenausfuhrzolles  hinwiederum
waren  Gegenmaßregeln  Österreich-Ungarns  zu  befürchten,  die  die
sächsische  Industrie  empfindlich  treffen  würden.  Vermutlich  wären
auch  weniger  das  Ausland  als  die  inländischen  Verbraucher  die
Leidtragenden  bei  einem  solchen  Zoll  gewesen.  Die  Ausfuhrzölle
erforderten  zudem,  da  ihrethalben  der  ganze  Warenausgang  hätte
kontrolliert  werden  müssen,  einen  großen  und  teueren  Verwaltungsapparat.


Von  allen  Versuchen  des  Reichstags,  Einnahmemehrungen
auf  eigene  Faust  herbeizuführen,  blieb  schließlich  nur  die  Tantiemesteuer
  übrig,  nebst  einer  Resolution

auf  Beseitigung  der  im  Orts-  und  Nachbarortsverkehr  bestehenden
  Ausnahmetarife  für  Postkarten,  Drucksachen,  Warenproben
  und  Geschäftspapiere,  sowie  auf  anderweite  Festsetzung
  der  Gebühren  für  außerordentliche  Zeitungsbeilagen.

Die  Forderung  einer  Steigerung  der  Posteinnahmen  wurde
mit  den  geringen  Reinüberschüssen  der  letzten  Jahre  und  den
Zubußen  begründet,  die  die  Telegraphenverwaltung,  für  sich  betrachtet,
  benötige.  Wenn  die  Leistungen  der  Eisenbahn,  für  die
die  Post  keine  genügende  Entschädigung  zahlt,  in  Rechnung
gestellt  würden,  so  ergäbe  sich,  meinte  man,  sogar  ein  jährlicher
Fehlbetrag.  Bei  dieser  Beweisführung  ist  jedoch  außer  acht  gelassen,
  daß  die  Postverwaltung  auch  eine  Reihe  von  Leistungen
unentgeltlich  für  andere  Verwaltungszwecke  ausführt,  z.  B.  die  Auszahlung
  der  Versicherungsrenten,  Versicherungsmarkenverkauf  und
anderes  mehr.  Die  Regierung  hat  dennoch  dem  Antrage  des
Reichstags  auf  Erhöhung  des  Gebührentarifs  der  Post  Folge  gegeben.

Die  Besteuerung  der  Tantiemen  und  sonstigen  Bezüge  der