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finanzquellen nicht unter ihre Finanzvorlagen aufgenommen. Dafür
griff nunmehr der Zentrumsabgeordnete Müller-Fulda den Gedanken
wieder auf; sein Antrag fand auch in der ersten Kommissionslesung
Annahme. Infolge der Einwendungen des Reichsschatzsekretärs
und des preußischen Finanzministers wurde die
Wehrsteuer jedoch in der zweiten Lesung wieder fallen gelassen.
Endlich wurden auch mehrere Ausfuhrzölle vorgeschlagen,
so auf Kali, Lumpen und Kohlen. Alle diese Zölle bekämpfte
die Regierung mit guten Gründen. Ein Kaliausfuhrzoll berührte
zunächst die finanziellen Interessen Preußens, Anhalts und einiger
thüringischen Staaten; dann erschwerte er ebenso wie der vorgeschlagene
Lumpenzoll die Handelsvertragsverhandlungen, besonders
die damals gerade mit den Vereinigten Staaten geführten Unterhandlungen.
Bei Einführung eines Kohlenausfuhrzolles hinwiederum
waren Gegenmaßregeln Österreich-Ungarns zu befürchten, die die
sächsische Industrie empfindlich treffen würden. Vermutlich wären
auch weniger das Ausland als die inländischen Verbraucher die
Leidtragenden bei einem solchen Zoll gewesen. Die Ausfuhrzölle
erforderten zudem, da ihrethalben der ganze Warenausgang hätte
kontrolliert werden müssen, einen großen und teueren Verwaltungsapparat.
Von allen Versuchen des Reichstags, Einnahmemehrungen
auf eigene Faust herbeizuführen, blieb schließlich nur die Tantiemesteuer
übrig, nebst einer Resolution
auf Beseitigung der im Orts- und Nachbarortsverkehr bestehenden
Ausnahmetarife für Postkarten, Drucksachen, Warenproben
und Geschäftspapiere, sowie auf anderweite Festsetzung
der Gebühren für außerordentliche Zeitungsbeilagen.
Die Forderung einer Steigerung der Posteinnahmen wurde
mit den geringen Reinüberschüssen der letzten Jahre und den
Zubußen begründet, die die Telegraphenverwaltung, für sich betrachtet,
benötige. Wenn die Leistungen der Eisenbahn, für die
die Post keine genügende Entschädigung zahlt, in Rechnung
gestellt würden, so ergäbe sich, meinte man, sogar ein jährlicher
Fehlbetrag. Bei dieser Beweisführung ist jedoch außer acht gelassen,
daß die Postverwaltung auch eine Reihe von Leistungen
unentgeltlich für andere Verwaltungszwecke ausführt, z. B. die Auszahlung
der Versicherungsrenten, Versicherungsmarkenverkauf und
anderes mehr. Die Regierung hat dennoch dem Antrage des
Reichstags auf Erhöhung des Gebührentarifs der Post Folge gegeben.
Die Besteuerung der Tantiemen und sonstigen Bezüge der