K. 47. Bei Gleichheit der Skummen gilt die Meinung, für welche er
gestiümmt hat. Außerdem hat er, gleich jedem andern Mitgliede nur eine Stimme,
und muß sich dem Beschluß der Mehrheit unterwerfen.
S. 48. Er ist der Obrigkeik veranewortlich, daß keine den Landesgesetzen
und diesem Statme emgegenstehenden Beschlüffe in den Versammlungen der Vor-
steher, gefaßt werden. Geschieht es, #o muß er solches unverzüglich der berref-
frenden Behörde anzeigen:
& 40. Die Verhandlungen des Vorsteheramts in den Versammlungen
und seine Beschlüsse werden protokollirt.
& 50. Der Obervorsteher und die Beisttzer sind. mit der Bollziehung
der Beschlüsse beauftragt.
S. 51.. Sieer usterzeichnen, die Protokolle der. Sitzungen der Vorsteher,
den Briefnechsel, die Urkunden, und alle ulsigen Ausfertigungen.
A#. ö2. Der. Obervorsteher empfängt und erbricht die cingchenden, und
sorgt für den Abgang der ausgefertigten, Sachen.
§. 53 Das Vorsleheramt führt ein Siegel mitrdem Zeichen eines see-
gelnden Schiffes, und. derrUmschrift:
„Vorsteher-Amt der Kaufmannschaft zu. Memel“.
womit es seine Ausfertigungenrvollgüliig beglaubiget.
§. 5 Bei einer Abwesenheit oder sonstigen Abhaltungen des Obervor-
stehers, wird derselbe von dem ersten, und im gleichen Falle desselben von dem
zweiten Beisitzer, und diese werden wiederum von den Aeltesten der übrigen Mit-
glieder vertreten.
& S.8 Das Vorsteheramt führt, die. Rolle der zu der Korporation der
Kaufmannschaft gehörigen Mitglieder. Eintragungen und Löschungen können
nicht anders als auf seinen Beschluß in den. Sitzungen durch den Oberversleher
oder die Beisitzer vollzogen werden: Die Eingetragenen und Gelöschten erhallen:
darüber. vondem Vorsteheramte schriftliche Bescheinigungen unter deffen Siegel.
&. 56. Gleich nach der Wahl des Vorfsteheramts und spätestens den:
Isten Mai jeden Jabres läßt dasselbe ein nach dem Alphaber geordnetes Ramens-
vexzeichniß seiner Mitglieder-und sämimlicher in die Rolle eingetragener Kaufleute
drucken, und sender davon ein Eremplar der Regierung, dem Ober-Landesgericht zur
Königsberg, dem Landraths-Amte in Memel, dem dasigen Land= und Stadt-
gericht und bem. Magistrat ein. Ein-Erxemplar hängt stars an der, Börse aut.
57: Das Worsteheramt kann für einzelne VBerwaltungszweige beson-
dere Ausschüsse aus seiner Milte anordnen, die aber von ihren Verhandlungen.
dem Vorsteheramt Bericht zu erslatten, haben; und von diesem Verfügungen an-
nchmen inuͤssen.
9. 58.