Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

K. 2. Es soll dazu auf besonderen Antrag durch rine Verfügung des Ge- 
richts ermächtigt, und solches sowohl dem zu Exequirerden als dessen Schuldner 
bekannt gemacht werden. ½ 3 
K. 3. Diese gerichtliche Verfügung verkritt die Stelle einer Anweisung, 
und der Exekutionssucher erlangt dadurch an der in Beschlag genommenen Forde- 
rung die Rechte eines Assignarors mit der Vollmacht zur Einklagung der angewie- 
senen Forderung. 
.0C. 4. Jedoch ist derselbe gllemal verpflichtet, zu dem gegen den Schuldner 
zu führenden Mozesse den zu Exequtrenden vorladen zu lassen. ’ 
.».5.0enzucxeqyikeydekannmitseinemSchuldnercinseitigundvhne 
Zustimmung des Exekutionssuchers keinen Vergleich abschließen, welcher zum Nach- 
theil des Letzteren gereich. ... 
;:-------.(AllgcmeineGerichts-ordnungTheils».·Titel,29.5.81.). , 
,5-z-6»«;Will.dek-Exekutionssuchcrein-Aktivfocdekungsseineö«S-chuldpcrs 
(§. 1.) zum Neunwerth in Zahlung annehmen, so foll ihm dieselbe durch eine 
Verfügung des Gerichts, welche die Stelle.der Zession vertritt, übereignet werden. 
- §27.Ueberstcigtbiese.zu,";·(l),exeign·endc-Jktivfordeum.dieb,eizntreibenp«e 
quwne,,fogc,scl)ic,ht»dieIlcbekweisungsbjszmnBetrageder Fetzketem jedoch mit 
dem Vorzugsrechte vor dem Ueberreske der Forderung, welcher dem zu Exequiren- 
den bleibt. Beides ist in der übereignenden Verfügung, wovon in diesem 
Folle auch der zu Exequiyxende eine Ausfertigung erhält, deutlich und genau 
auszudrücken. . 
.··-»5-8.«T).a.derExckutionssuchetaus-dembereitestenVermögendeszu 
Exequkkendenseine-Befriedigun«Vettangentann,sfohakekdieWahl,oben-die 
rückständigen. Zinsen der in Zahlungsstatt zu übereignenden Forderung nur theil- 
weise oder gar nicht übernehmen will, welchenfalls solche in der übereignenden 
Verfügung dem zu Exequirenden vorzubehalten sind. .. . 
Lj H.9-zk szt von der zu uͤbereignenden Forderung ein schriftliches Dokument 
vorhanden, so wird die Zessions-Verfügung (§.6.) darauf vermerkt, und im Falle 
des F. 7. überdem ein Ouplikat des Ookuments gefertigt, welches mit der Zessions- 
Verfügung gleichfalls versehen wird. % 
S. C., Die Ueberenulng von Geldrenten geschiehrt zu dem Satze, wofür der 
Nen"pflichtige solche abzulösen gesetzlich oder vertragsmäßig befugtist. In Erman- 
gelung einer solchen istiunrae werden sie mit fünf Prozent zu Kapital angeschla- 
gen. Es findet jedech diese lkebereignung nur bei solchen Renten statt, deren Ab- 
sonderung von dem berechtigten Häuptgüte keine gesetzliche Hindernisse im Wege 
stehen. . 
5.1I.DieKostendcrllebekesgmmgmitEcnschllißderEintraungdek- 
selben in das Hypothenbuch, sofern die Forderung darin eingetragen K, fallen 
dem zu Errquirenden zur Last. * 1. « 
H.12.SiczdSchuldpapicke,welcheaufBötseneinenmatkkgängigen 
Kurshaben,,in·Bescl»ilagqenomtne11,«·so"kannderExekutionssuchersolchezudem 
Börsenkurs, wofür sie verkänslich sind, in blung annehmen. 
K. 13. Es bedarf in diesem Falle,, sofern die Papiere auf jeden Inhaber 
lauten, keiner Zessiens-Verfügung (§. G#), sondern nur einer Aushändigung der 
Mapiere an, den Exekutionssucher zum. gerichtlichen Protokoll, und einer Quitti- 
rung desselben über die ihm dadurch gewordene Zahlung. 7 
' . 14.
	        
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