K. 2. Es soll dazu auf besonderen Antrag durch rine Verfügung des Ge-
richts ermächtigt, und solches sowohl dem zu Exequirerden als dessen Schuldner
bekannt gemacht werden. ½ 3
K. 3. Diese gerichtliche Verfügung verkritt die Stelle einer Anweisung,
und der Exekutionssucher erlangt dadurch an der in Beschlag genommenen Forde-
rung die Rechte eines Assignarors mit der Vollmacht zur Einklagung der angewie-
senen Forderung.
.0C. 4. Jedoch ist derselbe gllemal verpflichtet, zu dem gegen den Schuldner
zu führenden Mozesse den zu Exequtrenden vorladen zu lassen. ’
.».5.0enzucxeqyikeydekannmitseinemSchuldnercinseitigundvhne
Zustimmung des Exekutionssuchers keinen Vergleich abschließen, welcher zum Nach-
theil des Letzteren gereich. ...
;:-------.(AllgcmeineGerichts-ordnungTheils».·Titel,29.5.81.). ,
,5-z-6»«;Will.dek-Exekutionssuchcrein-Aktivfocdekungsseineö«S-chuldpcrs
(§. 1.) zum Neunwerth in Zahlung annehmen, so foll ihm dieselbe durch eine
Verfügung des Gerichts, welche die Stelle.der Zession vertritt, übereignet werden.
- §27.Ueberstcigtbiese.zu,";·(l),exeign·endc-Jktivfordeum.dieb,eizntreibenp«e
quwne,,fogc,scl)ic,ht»dieIlcbekweisungsbjszmnBetrageder Fetzketem jedoch mit
dem Vorzugsrechte vor dem Ueberreske der Forderung, welcher dem zu Exequiren-
den bleibt. Beides ist in der übereignenden Verfügung, wovon in diesem
Folle auch der zu Exequiyxende eine Ausfertigung erhält, deutlich und genau
auszudrücken. .
.··-»5-8.«T).a.derExckutionssuchetaus-dembereitestenVermögendeszu
Exequkkendenseine-Befriedigun«Vettangentann,sfohakekdieWahl,oben-die
rückständigen. Zinsen der in Zahlungsstatt zu übereignenden Forderung nur theil-
weise oder gar nicht übernehmen will, welchenfalls solche in der übereignenden
Verfügung dem zu Exequirenden vorzubehalten sind. .. .
Lj H.9-zk szt von der zu uͤbereignenden Forderung ein schriftliches Dokument
vorhanden, so wird die Zessions-Verfügung (§.6.) darauf vermerkt, und im Falle
des F. 7. überdem ein Ouplikat des Ookuments gefertigt, welches mit der Zessions-
Verfügung gleichfalls versehen wird. %
S. C., Die Ueberenulng von Geldrenten geschiehrt zu dem Satze, wofür der
Nen"pflichtige solche abzulösen gesetzlich oder vertragsmäßig befugtist. In Erman-
gelung einer solchen istiunrae werden sie mit fünf Prozent zu Kapital angeschla-
gen. Es findet jedech diese lkebereignung nur bei solchen Renten statt, deren Ab-
sonderung von dem berechtigten Häuptgüte keine gesetzliche Hindernisse im Wege
stehen. .
5.1I.DieKostendcrllebekesgmmgmitEcnschllißderEintraungdek-
selben in das Hypothenbuch, sofern die Forderung darin eingetragen K, fallen
dem zu Errquirenden zur Last. * 1. «
H.12.SiczdSchuldpapicke,welcheaufBötseneinenmatkkgängigen
Kurshaben,,in·Bescl»ilagqenomtne11,«·so"kannderExekutionssuchersolchezudem
Börsenkurs, wofür sie verkänslich sind, in blung annehmen.
K. 13. Es bedarf in diesem Falle,, sofern die Papiere auf jeden Inhaber
lauten, keiner Zessiens-Verfügung (§. G#), sondern nur einer Aushändigung der
Mapiere an, den Exekutionssucher zum. gerichtlichen Protokoll, und einer Quitti-
rung desselben über die ihm dadurch gewordene Zahlung. 7
' . 14.