Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  allergnädigst  geruht,  dem  früheren  Gemeindevorsteher  Karl
König  in  Varzin,  jetzt  in  Labes  wohnhaft,  das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeschens  zu  verlethen.
Rummelsburg,  den  27.  Juli  1914.  ·  Der  Landrat,  von  Trebra.
Beschlußz.
Auf  Grund  der  §§  39  und  40  der  Jaadordnung  vom  15.  Juli  1907  in  Verbindung  mit  8  107  des
Zuständigkeitsgesetzes  vom  1.  August  1883  wird  für  den  Regierungsbezirk  Köslin  bestimmt,  daß  im  Jahre  1914

die  Jagd  auf
a)  Rebhühner  am  20.  August,
b)  Fasanen-Hähne  und  Hennen  am  29.  September,
Tc)  Drosseln  am  21.  September,  —

beginnt.

Köslin,  15.  Juli  1914.

(L.  S.)  Der  Bezirksausschuß  zu  Köslin.

VFom-I.  Rugust  d.  Is  wird  in  der  herschaft.  Sreolener  Forst,  Ilgen  II  N.  X  Ud  25,  Srrauch
verbrannt.  Dieses  wird  zur  Verhütung  blinden  Feuerlärm  bekannt  gemacht.

Treblin,  den  24.  Juli  1914.  Der  Amtsvorsteher,  von  Puttkamer.

In  der  Forst  Schonitz  wird  bts  Mitte  August  Strauch  verorannt,  was  zwecks  Vermesdung  blinden
Feuerlärms  bekannt  gemacht  wird.

Vtartlum,  den  22.  Juli  1914.  Der  Amtsvorsteher--Stellvertreter.  Dally.

Redaktion  des  amtlichen  Teils:  Königliches  Landratsamt  zu  Rummelsburg  i.  Pom,