— 303 —
Des Kaisers und Königs Majestät haben allergnädigst geruht, dem früheren Gemeindevorsteher Karl
König in Varzin, jetzt in Labes wohnhaft, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeschens zu verlethen.
Rummelsburg, den 27. Juli 1914. · Der Landrat, von Trebra.
Beschlußz.
Auf Grund der §§ 39 und 40 der Jaadordnung vom 15. Juli 1907 in Verbindung mit 8 107 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird für den Regierungsbezirk Köslin bestimmt, daß im Jahre 1914
die Jagd auf
a) Rebhühner am 20. August,
b) Fasanen-Hähne und Hennen am 29. September,
Tc) Drosseln am 21. September, —
beginnt.
Köslin, 15. Juli 1914.
(L. S.) Der Bezirksausschuß zu Köslin.
VFom-I. Rugust d. Is wird in der herschaft. Sreolener Forst, Ilgen II N. X Ud 25, Srrauch
verbrannt. Dieses wird zur Verhütung blinden Feuerlärm bekannt gemacht.
Treblin, den 24. Juli 1914. Der Amtsvorsteher, von Puttkamer.
In der Forst Schonitz wird bts Mitte August Strauch verorannt, was zwecks Vermesdung blinden
Feuerlärms bekannt gemacht wird.
Vtartlum, den 22. Juli 1914. Der Amtsvorsteher--Stellvertreter. Dally.
Redaktion des amtlichen Teils: Königliches Landratsamt zu Rummelsburg i. Pom,