Die Universitäten. 233
Encyklopäuie der gesammten Staatswissenschaften, für die Einen als Einleitung
zu späteren Einzelstudien, für die Anderen als allgemeine Uebersicht
über ein grosses und wichtiges Gebiet des menschlichen Wissens; sodann
ein System der Politik, das äussere und das innere Staatsleben, die
Verfassungen und die Verwaltung umfassend, ebenfalls zur allgemeinen
Orientirung dienend. — Dass ein Einverständniss zwischen den beiden fraglichen
Lehrern darüber wünschenswerth wäre, wer von ihnen die Sorge des
Staates für die Vermögensverbältnisse zu behandeln habe, ist einleuchtend;
doch würde schliesslich auch der Mangel einer Uebereinkunft nicht viel
schaden, da daraus nur die Möglichkeit einer Wahl für die Zuhörer entstünde.
Ein skademischer Vortrag über Statistik hat, richtig behandelt, einen
doppelten bedeutenden Nutzen, theils im Allgemeinen für die Bildung
sämmtlicher Tbeilnehmer, theils aber insbesondere für künftige Verwaltungsbeamte.
Einmal nämlich macht er mit Thatsachen aus dem eigenen Lando
und aus fremden Ländern bekannt, welche an die Stelle oft sehr verschwommener
Annahmen die Wahrheit setzen, und wohl auch zu ernstlicbem
Nachdenken über die Quellen von offenbaren Uebeln oder über die
Ursachen fremder vergleichungsmässig besserer Zustände anregen. Sodann
lehrt er den richtigen Gebrauch statistischer Aufstellungen und Tabellen,
welche allerdings nicht selten mit gröbster Sophistik missbraucht werden
(wie alle geschichtlichen Thatsachen), aber mit Ehrlichkeit und gutem
Scharfsinne angewendet, zur unwiderleglichen Nachweisung der Wahrheit
dienen können. Ueber die Zweckmässigkeit eines Lehrstuhles für Statistik
kann somit kein Zweifel sein, namentlich wenn es sich von der Bildung
Solcher handelt, deren heilsames Wirken zu gutem Theile durch eine
genaue und wahre Kenntniss der Zustände des Landes bedingt ist. Damit
ist denn auch die Versetzung dieses Lehrstuhles in die staatswissenschaftliche
Fakultät gerechtfertigt, falls er bisher in der philosophischen gestanden
haben sollte. Hierbei ist aber eine Bemerkung über die dem Lehrer zur
Verfügung zu stellenden Mittel erfahrungsgemäss nicht überflüssig. Jine
statistische Thatsache darf, wenn sie wirklich Beweiskraft haben und überhaupt
brauchbar sein soll, nicht veraltet und in ihr geschichtliches Stadiuın
eingetreten sein; der Statistiker bedarf also immer der neucsten Quelien
und, soweit es sich von einer die Gesammtzustände eines Landes schildernden
Beschreibung und nicht bloss von Zahlangaben handelt, auch wieder
von Zeit zu Zeit einer Auffrischung der persönlichen Anschauung wichtiger
Zustände. In ersterer Beziehung muss die Bibliothek der Unirersität das
Erforderliche liefern, da ein Privatmann dieses Material weder anschaffen
noch aufbewahren kann; die Mittel zu Beidem aber liefern günstige Gelaltsverhältnisse.
— Ohne Zweifel wird ein tüchtiger Statistiker die Fühig-