Full text : Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

C.  Verordnungsrecht  der  komm.  Generale  auf  Grund  des  §  4.  37

verstehen  hat,  und  welcher  Krt  die  Derordnungen  sind,  die  die
kommandierenden  Generale  auf  Grund  des  §&  4  B56.  zu  erlassen
  befugt  sind.  Was  den  Begriff  der  Derordnung  angeht,
so  hat  dieser  nach  der  herrschenden  Lehre  ebenso  wie  der  des
Gesetzes  einen  doppelten  Sinn,  nämlich  einen  formellen  und
einen  materiellen  29).  Die  Derordnung  im  formellen  Sinne  ist
eine  allgemeine  Knordnung,  welche  ohne  Mitwirkung  der  Dolksvertretung
  von  den  Organen  der  vollziehenden  Gewalt  erlassen
wird.  Die  verordnung  im  materiellen  Sinne  oder  Derwaltungsvorschrift
  ist  nach  Hubrich,  Gesetzes=  und  Derordnungsbegriff
S.  7  Note  3,  „eine  materiell  dem  Gebiete  der  Derwaltung  angehörige
  Dorschrift".  Beide  Begriffe  decken  sich  keineswegs.
Bei  der  Derordnung  im  formellen  Sinne  kommt  es  nicht  auf  den
Inhalt  an;  hier  entscheidet  lediglich  das  zu  ihrem  Erlaß  zuständige
Organ,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  der  betreffende  staatliche  kt
sich  materiell  als  ein  solcher  der  Legislative  oder  der  Exekutive
darstellt.  Es  gibt  nun  nämlich  auch  FSälle,  in  denen  die  Hufstellung  von
Rechtsregeln,  also  die  Gesetzgebung,  ohne  Justimmung  der  Dolksvertretung
  für  zulässig  erklärt  ist.  Quch  in  einem  solchen  Falle
spricht  man  von  Derordnungen  im  formellen  Sinne;  man  nennt
diese  Derordnungen  jedoch,  weil  sie  sich  inhaltlich  als  Rechtsvorschriften
  qualifizieren,  Rechtsverordnungen.  Im  Gegensatz
bierzu  bezeichnet  man  jene  Derordnungen,  die  sowohl  materiell
wie  formell  in  das  Gebiet  der  Derwaltung  rechnen,  als  Derwaltungsverordnungen.


Die  AKntwort  auf  die  Srage,  welcher  Natur  die  Derordnungen
sind,  die  der  kommandierende  General  auf  Grund  des  §  4  B356.

29)  Dgl.  Laband  II  S.  1ff.;  hubrich,  Gesetzes=  und  Derordnungsbegriff
  S.  öff.;  Rosin  S.  4,  68;  Schwartz  S.  194ff.;  a.  M.  Arndt  RV.
Komm.  S.  115  ff.;  DrD  U.  S.  227ff.;  Bornhak  I  S.  510;  Jorn  a.  a.  GO.