Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 1.

Eigenartige  Geschäftsführung  des  Grafen  Thun.  Sein  dauerndes  Übergreifen.  39

20.  Schreiben  an  Minister  v.  Manteuffel.
  [Eigenhändig.]

  6.  September  1851.
E.  E.  werden  nunmehr,  und  wie  ich  hoffe  und  wünsche,  in  guter  Gesundheit  wiederum
in  Berlin  eingetroffen  sein,  wenn  Sie  diesen  Brief  erhalten.  Ich  habe,  seit  ich  die  Ehre
hatte,  Sie  hier  zu  sehn¹),  zwar  die  Geschäfte  übernommen,  aber  es  hat  seit  meiner  Einführung
  eine  weitre  Sitzung  des  Bundestages  noch  nicht  stattgefunden.  Die  Ausschußverhandlungen
  sind  an  sich  weniger  bedeutsam  und  werden  eine  Geduldprobe  durch  das  Verfahren
  in  denselben.  Graf  Thun  präsidirt  in  den  meisten,  und  da  er  die  eingebenden  Piecen
nicht  vorher  liest,  so  lernt  er  sie  erst  dadurch  kennen,  daß  er  sie  dem  Ausschuß  buchstäblich
von  Anfang  bis  zu  Ende  vorliest,  eine  Operation,  welche  mitunter  bei  einer  einzelnen  Piece,
z.  B.  einem  30  bis  40  Bogen  starken  Bericht  über  das  Rechnungswesen  der  Flotte,
voller  Ziffern  und  Beläge,  mehre  Stunden  dauert,  während  welcher  der  Graf  mit  beneidenswerther
  Lunge  liest,  Herr  von  Schele  einschläft,  Herr  von  Nostitz,  wie  in  der  Schule,
unter  dem  Tisch  ein  Buch  liest,  und  General  Xylander  neben  mir  neue  und  phantastische
Laffetten-Constructionen  auf  sein  Löschblatt  zeichnet.  Dieses  Vorlesen  ist  nur  das  Mittel,  zu
erfahren,  wovon  das  Actenstücke  handelt,  und  wenn  Graf  Thun  sich  davon  vor  der  Sitzung
überzeugte,  so  würde  er  uns  viel  Zeit  ersparen,  und  wir  die  Sache  durch  den  Vortrag  des
Referenten  später  beurtheilen  können,  indem  wichtige  Sachen  doch  bei  Allen  circuliren  und
demnächst  der  Gegenstand  zweimaliger  Re-  und  Correlation  werden,  im  Ausschuß  und  im
Bundestag.  In  den  Ausschüssen  wird  kein  Protokoll  geführt,  die  zu  fassenden  Beschlüsse
auch  nirgend  eingetragen,  sondern  sind  nur  ihrer  Wirkung  nach  aus  den  Acten  ersichtlich,  und
aus  dem,  was  der  Referent  darüber  in  sein  Referat  niederlegt.  Es  giebt
daher  weder  eine  Sicherheit,  daß  die  Ansicht  der  Mehrheit  des  Ausschusses
richtig  wiedergegeben  wird,  noch  eine  Möglichkeit,  sich  durch  eine  authentische,
von  allen  Mitgliedern  anerkannte  Niederschrift  von  dem  Wortlaut  der  Ausschußbeschlüsse
  zu  überzeugen.  Ich  habe  dem  Grafen  Thun  Vorstellungen  über
das  Unmögliche  dieses  Geschäftsbetriebes  gemacht;  er  that  auf  gut  östreichisch,  als  ob  er
nicht  begriffe,  um  was  es  sich  handle  und  wie  es  anders  sein  könne,  obschon  diese  Sache
der  Gegenstand  der  Beschwerde  auch  andrer  Gesandten,  namentlich  des  Herrn  von  Schele,
wiederholt  gewesen  ist.  Er  wurde  dann  gereizt,  sprach  von  Mißtrauen  und  brach  die
Unterredung  ab.  Bei  der  jetzigen  Geschäftsordnung  liegt  die  Declaration  der  nicht  niedergeschriebnen,
  sowie  der  Besitz  und  die  leichte  Zugänglichkeit  der  in  den  schriftlichen  Referaten
  in  nur  Einem  Exemplar  niedergeschriebenen  Ausschußbeschlüsse  allein  in  Händen  der
Präsidialgesandtschaft.

Ich  muß  überhaupt  die  Klage  meines  letzten  Briefes²)  wiederholen,  daß  Graf  Thun
bemüht  ist,  die  Präsidialbefugnisse,  gestützt  auf  Besitz  und  factisches  Übergreifen,  ungebührlich
  zu  erweitern.  Remonstrationen  dagegen  nimmt  er  mit  polternder  Heftigkeit  auf.
Er  ist  gescheuter  und  geschäftskundiger,  als  ich  früher  glaubte,  aber  in  der  That  in  seiner
äußerlichen  Erziehung  und  Politur  verwahrloster,  als  man  seinem  Herkommen  nach  annehmen
  sollte.  Gegen  Herrn  von  Schele  wurde  er  gestern  im  Ausschuß  so  heftig,  daß  dieser
mich  beauftragte,  ihn  zu  fordern;  ich  zog  indessen  vor,  den  Vermittler  zu  machen  und  die
Sache  beizulegen,  obschon  eine  anderweite  Entwicklung  ohne  Zweifel  pikanter  gewesen  wäre.

¹)  Manteuffel  war am 19.August in Frankfurt.  
²)  Vgl.  Nr.  14.          
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