Eigenartige Geschäftsführung des Grafen Thun. Sein dauerndes Übergreifen. 39
20. Schreiben an Minister v. Manteuffel.
[Eigenhändig.]
6. September 1851.
E. E. werden nunmehr, und wie ich hoffe und wünsche, in guter Gesundheit wiederum
in Berlin eingetroffen sein, wenn Sie diesen Brief erhalten. Ich habe, seit ich die Ehre
hatte, Sie hier zu sehn¹), zwar die Geschäfte übernommen, aber es hat seit meiner Einführung
eine weitre Sitzung des Bundestages noch nicht stattgefunden. Die Ausschußverhandlungen
sind an sich weniger bedeutsam und werden eine Geduldprobe durch das Verfahren
in denselben. Graf Thun präsidirt in den meisten, und da er die eingebenden Piecen
nicht vorher liest, so lernt er sie erst dadurch kennen, daß er sie dem Ausschuß buchstäblich
von Anfang bis zu Ende vorliest, eine Operation, welche mitunter bei einer einzelnen Piece,
z. B. einem 30 bis 40 Bogen starken Bericht über das Rechnungswesen der Flotte,
voller Ziffern und Beläge, mehre Stunden dauert, während welcher der Graf mit beneidenswerther
Lunge liest, Herr von Schele einschläft, Herr von Nostitz, wie in der Schule,
unter dem Tisch ein Buch liest, und General Xylander neben mir neue und phantastische
Laffetten-Constructionen auf sein Löschblatt zeichnet. Dieses Vorlesen ist nur das Mittel, zu
erfahren, wovon das Actenstücke handelt, und wenn Graf Thun sich davon vor der Sitzung
überzeugte, so würde er uns viel Zeit ersparen, und wir die Sache durch den Vortrag des
Referenten später beurtheilen können, indem wichtige Sachen doch bei Allen circuliren und
demnächst der Gegenstand zweimaliger Re- und Correlation werden, im Ausschuß und im
Bundestag. In den Ausschüssen wird kein Protokoll geführt, die zu fassenden Beschlüsse
auch nirgend eingetragen, sondern sind nur ihrer Wirkung nach aus den Acten ersichtlich, und
aus dem, was der Referent darüber in sein Referat niederlegt. Es giebt
daher weder eine Sicherheit, daß die Ansicht der Mehrheit des Ausschusses
richtig wiedergegeben wird, noch eine Möglichkeit, sich durch eine authentische,
von allen Mitgliedern anerkannte Niederschrift von dem Wortlaut der Ausschußbeschlüsse
zu überzeugen. Ich habe dem Grafen Thun Vorstellungen über
das Unmögliche dieses Geschäftsbetriebes gemacht; er that auf gut östreichisch, als ob er
nicht begriffe, um was es sich handle und wie es anders sein könne, obschon diese Sache
der Gegenstand der Beschwerde auch andrer Gesandten, namentlich des Herrn von Schele,
wiederholt gewesen ist. Er wurde dann gereizt, sprach von Mißtrauen und brach die
Unterredung ab. Bei der jetzigen Geschäftsordnung liegt die Declaration der nicht niedergeschriebnen,
sowie der Besitz und die leichte Zugänglichkeit der in den schriftlichen Referaten
in nur Einem Exemplar niedergeschriebenen Ausschußbeschlüsse allein in Händen der
Präsidialgesandtschaft.
Ich muß überhaupt die Klage meines letzten Briefes²) wiederholen, daß Graf Thun
bemüht ist, die Präsidialbefugnisse, gestützt auf Besitz und factisches Übergreifen, ungebührlich
zu erweitern. Remonstrationen dagegen nimmt er mit polternder Heftigkeit auf.
Er ist gescheuter und geschäftskundiger, als ich früher glaubte, aber in der That in seiner
äußerlichen Erziehung und Politur verwahrloster, als man seinem Herkommen nach annehmen
sollte. Gegen Herrn von Schele wurde er gestern im Ausschuß so heftig, daß dieser
mich beauftragte, ihn zu fordern; ich zog indessen vor, den Vermittler zu machen und die
Sache beizulegen, obschon eine anderweite Entwicklung ohne Zweifel pikanter gewesen wäre.
¹) Manteuffel war am 19.August in Frankfurt.
²) Vgl. Nr. 14.
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