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Es ist zwar dieses im heutigen Referate als auffallend
erklärt worden; allein ich sehe hierin nichts
Auffallendes, sondern ich finde hierin lediglich nur
eine Huldigung, die sie der Gerechtigkeit gebracht hat. —
Es sagt auch mehr, der Würde der Regierung zu, wenn
sie in allen zw eifelhaften Fällen eine der Gerichtsstellen
entscheiden läßt; das Vertrauen. wird dadurch erhöbt.
Hingegen, wird die öffentliche Meynung zu Gunsten
dieser neu zu errichtenden Stelle bey weitem nicht
mehr dieselbe seyn, wenn diese Bestimmung wegfällt. Das
einzige Mittel, wenn diese Bestimmung wegfällt, das
Zutrauen wieder zu gewinnen, ist, daß der Vorstand alle
Eigenschaften eines Justizmannes habe. Oer Staatsrathspräsident
hat zwar manche dieser Eigenschaften; und
der Zusatz, daß er kein Portefeuille habe, noch bey einem
Verwaltungszweige verwendet seyn soll, ist ebenfalls
zweckmäßig; allein ein Staatsrathspräsident ist doch immer
dem Monarchen noch zu nahe, um jene volle Bürgschaft
für Lolle Unabhängi gkeit zu geben, die man beym Justizmann
sinden soll.
Hätte ich nur die Gegemwart vor Augen, so würde
ich keinen Anstand nehmen; denn der jetzige Präsident des
Staatsrathes Hr. Graf von Thürheim ist so ausge—
zeichnet durch seine juristischen Keuntnisse, als durch seine
Unabhängigkeit. Mllein wir mussen auch die Zukunft bedenken;
zudem läßt sich die Bestimmung, daß der Peäsident
des Staatsrathes kein Portefeuille haben soll, nicht
innner vorgussehen; wir haben schon den Fall gehabt,
daß dem gegemwärtigen Prästdenten des Sctaatsrathes
während dieser Function eine Zeit lang ein Portefeuille übertragen
wurde; an einem hrhen Prasidenten haben w#r
doch immer gewissermaßen einen Minister.
Soll er heute, weil er kein Portefeuille hat, die
Stelle mandiren konnen, und morgen nicht, weil ihm
ein, Portefeuille zeitlich übertragen wurde?
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