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4) zur Niederlausitz die von der Mark, von Schlesien und vom Herzogthum
Sachsen in administrativer Hinsicht dahin gelegern Distrikte und Ortschaften
nicht gerechnet werden.
Zuss. A u. 22. Art. II. Die Mitglieder eines jeden der drei Stände, die Wir auf den
Antrag des vorigen Landtages um ein Mitglied für die Ritterschaft der Kurmark,
uand in einem Abgeordneten der Staädte dieses Landestheils nachträglich zu ver-
mehren Uns bewogen gefunden haben, werden in folgender Art vertheilt:
A. Für die Kurmark.
I. Für den ersten Stand.
Abgeordnete.
1) Das Domkapitel von Brandenbg 1
2) Der Graf zu Solms-Baruth. ........ . .... ... ..... . . .. 1
3) Dem Grafen Hardenberg-Reventlow auf Neu-Harden-
berg und die künftig von Uns zu bevorrechtigenden Besitzer adli-
cher Majorate und Familien-Fideikommißbesitzer 1
2. Die Ritterschaft.
Abgeordnete.
a) Der Altmerrt 4
b) Der Priegnis .. 2
c) Der Mittelmark und inkorporirte Kreise:
aa) Der West-Havelländische Kreis. .. 1
bb) = Ost-Havelländische - 1
cc) = Ruppinsche - 1
dd) = Ober-Barnimsche - 1
ee) = Nieder-Barnimsche = 1
ff) -Lebufssche - 1
66. * Teltowsche 1
hh) = Zauchische - 1
ii) = Luckenwaldesche - 1
kk) = Beeskow-Storkowsche - 1
11) - Juͤterbogksche - 1
mm)- Belziger - 1
12
4) Die Uckermeé4éé. 2
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Für den ersten Stand in Summa 23
II. Für