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betrug die Zahl der Oberämter, in welchen der Oberamtsarzt allein die öffentlichen Impfungen
vornahm, mehr als ⅜¾ aller Oberamtsbezirke. Unter der Gesammtzahl von 113 (im
Vorjahr 122) Impfärzten befanden sich 64 (64) Oberamtsärzte, 35 (38) sonstige approbirte
Aerzte, 14 (20) niedere Wundärzte. Die im Vorjahr gegen früher etwas vermehrte Zahl
der Erstimpfungen, welche als Privatimpfungen ausgeführt wurden (4126 d. i. 81 % aller
Erstimpfungen), hat sich im Berichtsjahre wieder auf 4 004 d. i. 7,7 , die der Privatwiederimpfungen
von 709 oder 1,5 % auf 587 d. i. 12 % ermäßigt. In Mecklenburg-Schwerin
und Waldeck waren die meisten Impfärzte nicht beamtet.
Die Impflisten wurden fast durchweg ordnungsgemäß geführt.
Witterungseinflüsse haben den Gang des Impfgeschäfts in den meisten Bundesstaaten
nur wenig oder gar nicht gestört. In Württemberg wurden zu Anfang Mai
einige Termine wegen starker Schneestürme verlegt; ebendort wurde das Impfgeschäft verschiedentlich
wegen der um die Mitte des Juni unvermittelt einsetzenden heißen Witterung
vorzeitig abgebrochen.
Das Auftreten ansteckender Krankheiten hat in zahlreichen Fällen Verlegungen
von Impfterminen und vorläufige Befreiungen einzelner Impfpflichtiger von der Impfung
erforderlich gemacht. Besonders häufig werden in den Berichten, u. a. in denen aus Preußen,
Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Sachsen-Weimar und Mecklenburg-Strelitz,
Epidemien von Masern und Keuchhusten als Ursachen solcher Störungen erwähnt. Ein
vollständiger Ausfall von Impfterminen erfolgte wegen verschiedener derartiger Krankheiten
in Preußen in je 1 Orte der Reg-Bezirke Oppeln, Kassel, Gumbinnen, Potsdam,
Osnabrück, Lüneburg und Koblenz, ferner wegen Diphtherie und Masern in je 7, wegen
Keuchhusten in 1 Impfbezirk von Mecklenburg-Schwerin, wegen Masern und Keuchhusten in
1 Impfbezirk von Mecklenburg-Strelitz. Andererseits wurde im Kreise Lehe des Regierungsbezirks
Stade wegen des unablässigen Ab= und Zugangs von Personen aus Russisch= und
Oesterreichisch-Polen aus Besorgniß des Ausbruchs der Pocken trotz des Auftretens von
Masern, Scharlach und Keuchhusten das Impfgeschäft durchgeführt, wobei jedoch Kinder aus
verseuchten Häusern zu den Terminen nicht zugelassen wurden. In einem Impfbezirk des
Kreises Schmalkalden wurde ein Impftermin abgehalten, obwohl der Keuchhusten unter den
Kindern verbreitet war, da der Impfarzt von der Epidemie nicht Kenntniß erhalten hatte.
Uebertragungen der erwähnten Krankheiten sollen jedoch in den beiden letztbezeichneten Fällen
gelegentlich des Impfgeschäftes nicht erfolgt sein; auch aus anderen Orten des Reiches sind
derartige Vorkommnisse nicht bekannt geworden.
Die Impftechnik. Die weitaus meisten Impfungen sind mit kurzen, senkrechten
Schnittchen ausgeführt worden. Von Gitterschnitten, Kreuzschnitten und ähnlichen Schnittverfahren
wird mehr und mehr Abstand genommen; nur vereinzelt wird noch über die
Anwendung derselben berichtet. Eine Verminderung der Schnittzahl und eine Beschränkung
der Impfung auf einen Arm auch bei Erstimpfungen ist bereits im Berichtszeitraum von
manchen Impfärzten durchgeführt worden, obwohl ein solches Verfahren den damaligen
Vorschriften nicht entsprach. Inzwischen ist dasselbe in den meisten Bundesstaaten als zulässig
erachtet worden ); indessen würde auch nach den neueren Vorschriften, die von einem
Impfarzt in Bayern gewählte Zahl von nur 2 Impfschnitten als zu gering zu bezeichnen
sein. Aus Baden wird berichtet, daß manche Impfärzte darauf verzichteten, die Lymphe in
die Schnitte besonders einzustreichen, wobei der Erfolg eher sicherer war, als im entgegengesetzten
Falle.
1) Bergl. Mediz.-statist. Mittheil. Bd. III, S. 265, ferner Veröffentl. des Kaiserl. Gesundheitsamtes
1896. S. 378—883.